366 Einundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
dem Fürstentum Neuchatel mit der Grafschaft Valengis in der
Schweiz und dem Fürstentum Orange an der Rhone, nördlich
von Avignon. Auf diese Erbschaft hatten sich nun die Hohen—
zollern von jeher Hoffnung gemacht und nach dem Verhalten der
Oranier auch Grund gehabt dies zu tun. Jetzt aber, nach dem
Tode König Wilhelms, zeigte sich, daß dieser zu ihren Erben
bielmehr den Prinzen Johann Wilhelm Friso von Nassau-Diez
eingesetzt hatte, und die Generalstaaten, die als Testaments—
vollstrecker bestimmt waren, erschienen mit dieser Lösung sehr
zufrieden. Sollte nun Preußen unter diesen Umständen der
Großen Allianz, deren auswärtige Interessenten eben die
Niederlande und England waren, besonders entgegenkommen?
Die militärische Besetzung der Grafschaften Mörs und Lingen
durch preußische Truppen im Jahre 1702 ließ eher den Schluß
auf das Gegenteil zu.
Aber ganz von der Haltung Preußens, des freilich nun schon
wichtigsten nordostdeutschen Staates abgesehen: konnte der Nord⸗
osten viel für die Austragung der spanischen Erbfolgefrage in
Betracht kommen? Eben im Verlaufe des spanischen Sukzessions⸗
krieges sah er sich in die Wirren eines großen nordischen
Krieges, von denen später erzählt werden wird!, verwickelt.
Freilich bezeichnet es, gegenüber den Ereignissen der zweiten
Hälfte des 17. Jahrhunderts, einen wichtigen Umschwung der
allgemeinen Lage, daß dieser Krieg nicht wieder, wie einst
oerwandte Vorgänge des 17. Jahrhunderts, mit den französischen
Angriffen in ein System gemeinsamen Druckes auf das deutsche
rReich und dessen Staaten verschmolz, wie auch der Unterschied
der Stellungnahme des Großen Kurfürsten und König Friedrichs J.
von Preußen zu den westlichen Angelegenheiten charakteristisch
ist: schon begann der deutsche Nordosten mehr, als bisher,
eigenen Weges zu gehen; und leise erste Differenzen zwischen
dem deutschen Staatensystem des Südens und Westens als
des Trägers mehr kaiserlicher Einflüsse und des Ostens als
des eigentlichen Gebietes künftiger preußischer Vorherrschaft
entwickelten sich.
1 S. Abschnitt 111 Kap. 3.