Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

404 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
zeit, der Zeit des Cäsar und Tacitus, war über diese Zustände 
längst hinaus gewachsen. Ja sein Wesen ist, daß eben in ihm 
die alten Geschlechter in ihrer maßlosen Freiheit gebändigt er— 
scheinen: eine zusammengesetzte Bildung schon, gleich den kom⸗ 
positen Blüten gewisser Pflanzen, vereinigt er eine Anzahl 
von Geschlechtern in sich als Einheiten seiner kriegerischen und 
richterlichen Betätigung, und hat sie in der Ausbildung dieser 
Machtäußerungen seinem hoheitlichen, vom Interesse am öffent⸗ 
lichen Frieden getragenen Willen unterzwungen. Dement⸗ 
sprechend hat der Kampf von Geschlecht gegen Geschlecht auf⸗ 
gehört oder erscheint wenigstens nur noch in den vom Staate 
vorgeschriebenen Rechtsformen möglich, ein Duell gleichsam, 
dessen Grausamkeit immer mehr eingeengt wird; und an seine 
Stelle ist der Kampf nur wischen Staat und Staat, zwischen 
einer der kompositen Vereinigungen der alten Geschlechter und 
ziner anderen, getreten. 
Es ist klar, daß damit die Häufigkeit der Kampfanlässe 
und die Ständigkeit des Fehdezustandes ohne weiteres in hohem 
Grade reduziert wurde. Aber damit nicht genug. Diese 
Staaten waren zugleich schon bis zu einem gewissen Grade 
seßhaft geworden. Gewiß waren sie noch nicht aufs engste 
mit einem bestimmten Boden vermählt, noch nicht voll er— 
zogen zu den süßen Empfindungen der Heimat. Aber wenn 
fie auch gelegentlich noch wanderten, so trieb sie dazu doch 
immer erst ein besonderer Anlaß und nicht selten die Not: schon 
machte sich in ihrem Leben der Einfluß des besonderen Raumes, 
eines spezifischen, wenn auch ihnen noch nicht völlig eigentüm⸗ 
lichen Bodens geltend. Und er wirkte friedeschaffend. Gewiß 
kounte eben diese neue Art werdenden Eigentums auch Zwist 
veranlassen: deutsche Völker der Urzeit haben um Grund und 
Boden vornehmlich auch besonderen Charakters, haben um Salz⸗ 
quellen z. B. gestritten. Aber was besagte dieser Zwist um 
Eigen gegenüber der Hartnäckigkeit und Häufigkeit der früheren 
Kämpfe um Leben? Und schon sorgten mächtige Staaten, zur 
Einschränkung der Kriege um Land, für eine besondere Schutz⸗ 
wehr; mehr als ein Zeugnis der alten Literatur überliefert die
	        
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