404 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
zeit, der Zeit des Cäsar und Tacitus, war über diese Zustände
längst hinaus gewachsen. Ja sein Wesen ist, daß eben in ihm
die alten Geschlechter in ihrer maßlosen Freiheit gebändigt er—
scheinen: eine zusammengesetzte Bildung schon, gleich den kom⸗
positen Blüten gewisser Pflanzen, vereinigt er eine Anzahl
von Geschlechtern in sich als Einheiten seiner kriegerischen und
richterlichen Betätigung, und hat sie in der Ausbildung dieser
Machtäußerungen seinem hoheitlichen, vom Interesse am öffent⸗
lichen Frieden getragenen Willen unterzwungen. Dement⸗
sprechend hat der Kampf von Geschlecht gegen Geschlecht auf⸗
gehört oder erscheint wenigstens nur noch in den vom Staate
vorgeschriebenen Rechtsformen möglich, ein Duell gleichsam,
dessen Grausamkeit immer mehr eingeengt wird; und an seine
Stelle ist der Kampf nur wischen Staat und Staat, zwischen
einer der kompositen Vereinigungen der alten Geschlechter und
ziner anderen, getreten.
Es ist klar, daß damit die Häufigkeit der Kampfanlässe
und die Ständigkeit des Fehdezustandes ohne weiteres in hohem
Grade reduziert wurde. Aber damit nicht genug. Diese
Staaten waren zugleich schon bis zu einem gewissen Grade
seßhaft geworden. Gewiß waren sie noch nicht aufs engste
mit einem bestimmten Boden vermählt, noch nicht voll er—
zogen zu den süßen Empfindungen der Heimat. Aber wenn
fie auch gelegentlich noch wanderten, so trieb sie dazu doch
immer erst ein besonderer Anlaß und nicht selten die Not: schon
machte sich in ihrem Leben der Einfluß des besonderen Raumes,
eines spezifischen, wenn auch ihnen noch nicht völlig eigentüm⸗
lichen Bodens geltend. Und er wirkte friedeschaffend. Gewiß
kounte eben diese neue Art werdenden Eigentums auch Zwist
veranlassen: deutsche Völker der Urzeit haben um Grund und
Boden vornehmlich auch besonderen Charakters, haben um Salz⸗
quellen z. B. gestritten. Aber was besagte dieser Zwist um
Eigen gegenüber der Hartnäckigkeit und Häufigkeit der früheren
Kämpfe um Leben? Und schon sorgten mächtige Staaten, zur
Einschränkung der Kriege um Land, für eine besondere Schutz⸗
wehr; mehr als ein Zeugnis der alten Literatur überliefert die