5358 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
von Zentralverwaltungen herantrat. Vor allem handelte es
sich dabei natürlich um die obersten, alle Länder umfassenden
Berliner Zentralbehörden. Und hier war der Ausgangspunkt
alles weiteren der brandenburgische Geheime Rat, d. h. die
vornehmste Kommission der Räte, die in Berlin für die Re—
gierung der Mark zur Verfügung standen. Dieser Rat wurde
nun schon seit dem Jahre 1651 reorganisiert und ausgebildet,
vornehmlich auch dadurch, daß außer den märkischen Räten
die wichtigsten Generäle und auswärtigen Gesandten, die
Statthalter der einzelnen Länder und die preußischen Oberräte
zu Königsberg zu seinen Mitgliedern ernannt wurden. So
erschien denn das Ganze jetzt, wenn auch vornehmlich mit
Brandenburg beschäftigt, doch schon als ein Generalkollegium
überhaupt. Und indem die Zahl der Mitglieder nicht zu groß
war — sie schwankte zwischen zehn und zwanzig — und der
Kurfürst sie ständig und für alle Materien zur Regierung
heranzog, war in der Tat ein einheitliches Generalkollegium
oberster Verwaltung für alle Länder begründet. Als solches
hat denn der Geheime Rat auch zunehmenden Einfluß auf
die einzelnen Länder gewonnen. Mochten immerhin die
brandenburgischen Räte in Cleve oder in Königsberg noch
lange als fremde Minister, ja als Räte eines fremden Poten—
taten bezeichnet werden: trotzdem ging die oberste Entscheidung
über die Verwaltung dieser Länder immer mehr an den
Berliner Rat über.
Hand in Hand mit dieser Erweiterung seiner Kompetenz
erlebte aber der Geheime Rat zugleich eine innere arbeitsteilige
Gliederung. Schon im Jahre 1651 schied aus ihm eine be⸗
sondere Kommission von vier Staatskammerräten aus für die
Direktion des Kammerstaates in „allen unsern Landen“: zur
Balancierung von Einnahmen und Ausgaben, zur Kodifikation
der Besoldungsetats, zur Regelung des Anweisungswesens,
zur Kontrolle des Domänen- und des Schuldenwesens, zum
Versuche stärkerer Durchführung der Geldwirtschaft, namentlich
auch in Sachen des Hofes. Es ist die Behörde, innerhalb
deren es der Freiherr Dodo von Knyphausen im Jahre 1688