Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Die nordd. Staaten u. d. nord. Krieg; Entwickl. d. preuß. Kösnigtums. 661 
zeit, indem er im polnisch-russischen Kriege preußische Wybranzen 
oder Amtsmusketiere aufstellte. So auch an das Ritterheer. 
Aber die Versuche blieben erfolglos. Die Landmiliz hat 
namentlich unter König Friedrich J. ganz versagt. Der ritter— 
liche Adel aber, dessen Lehnsmusterrollen noch bestanden, wollte 
schon unter dem Großen Kurfürsten, ja früher, von Kriegs— 
dienst nichts mehr wissen; die Junker waren Krautjunker ge— 
worden, und zu einer Musterung in Preußen waren bereits 
1622 die Herren nicht mehr erschienen, sondern hatten statt 
ihrer Schneider und Schuster auf Klepper gesetzt. 
Es blieb also nichts übrig, als das Söldnerheer selbst zu 
verbessern. Und hierfür war es ein erster Schritt, wenn es 
ständig gemacht und allein und direkt vom Staate besoldet 
wurde. Freilich ein schwerer Schritt! Denn wo sollten die 
finanziellen Mittel dazu herkommen? Aber der Kurfürst rang 
— D 
der Anfang des brandenburgischen miles perpetuus. Denn 
nun erscheint das Heer immer mehr als staatliches Werkzeug 
und der Kurfürst als oberster Kriegsherr; die Kapitulationen 
werden durch ein fürstliches Kriegsrecht ersetzt, und die Offiziere 
werden Beamte. Ein erster Abschluß dieser Bewegung liegt 
etwa im Jahre 1684; und spätestens unter Friedrich Wilhelm J. 
wird den Obersten auch das bis dahin noch gewährte Recht der 
Ernennung ihrer Offiziere genommen. Mit alledem hört dann 
zugleich auch die finanzielle Abhängigkeit der Truppe von ihren 
Offizieren auf; der Souverän übernimmt die Verpflegung, und 
in Brandenburg ist eine erste Verpflegungsordnuug schon im 
Jahre 1065 ausgegeben worden. Hand in Hand damit geht 
die Verlegung der Truppen in die Städte, wo die Umwandlung 
des größten Teiles der Soldzahlung in Naturalverpflegung 
leichter durchgeführt werden konnte; sie war für die Infanterie 
im Jahre 1684, für die Kavallerie im Jahre 1718 abgeschlossen. 
Dabei wurde dann in jeder Provinz für diese Verpflegung 
ein Kriegskommissar, und darüber in Berlin ein General— 
1Vgal. dazu Bd. VI, 408, 430.
	        
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