364 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitei.
Achtung von außen und vor allem ein unbestreitbares Über⸗
gewicht der fürstlichen Gewalt über die ständische. Und diese
Grundlage konnte, wir haben es gesehen, nach Lage der Dinge
nur hergestellt werden durch die Errichtung eines miles per-
petuus, einer ständigen fürstlichen Kriegsgewalt.
Um sie zu erlangen, kam der Kurfürst in den Verhand—
lungen, die mit dem Landtagsabschied des Jahres 1653 ab—
schlossen, dem Adel als dem wichtigsten Teile der Stände weit
entgegen. Als Gegenleistung für die Bewilligung des uns
schon bekannten militärischen Sexennates (530000 Taler auf
sechs Jahre verteilt) bestätigte er den Junkern alle die tat—
sächlichen und rechtlichen Privilegien, die sie in der Zeit der
ständischen Herrschaft, im 16. Jahrhundert, errungen hatten:
die ausschließliche Vorbehaltung aller Lehngüter für sie, eine
günstige Abgrenzung ihrer patrimonialen Stellung gegenüber
der landesfürstlichen Verwaltung und Rechtsprechung: vor
allem die Unterwerfung der Bauern unter die Gutsherrschaft,
wie sie sich im 16. Jahrhundert entwickelt hatte: „Die Leib⸗
eigenschaft thut derer Orten, da sie introducieret und gebräuchlich,
aller Dinge verbleiben.“
Es waren Zugeständnisse, die nur dann einen Sinn hatten,
wenn der Kurfürst entschlossen war, den miles perpetuus
unter allen Umständen auch über das Sexennat hinaus zu
erhalten. Und wirklich war das des Kurfürsten Wille, wie
sich nach Verlauf des nordischen Krieges deutlich zeigte. Als
die Stände nach dem Frieden von Oliva! die Auflösung des
größeren Teiles des Heeres erwarteten und forderten, stellte
sich heraus, daß der Kurfürst vielmehr Umgestaltungen der
Finanz- und Steuerverfassung im Auge hatte, welche die Mittel
zu dessen Erhaltung möglichst unabhängig von den Ständen
gewähren sollten. Und der Kampf zwischen Ständen und
Landesherrn wurde infolgedessen nicht eigentlich noch um das
Heer, sondern um Steuer- und Finanzfragen geführt. Auf
diesem Gebiete aber verlief er überaus hartnäckig; er hat
zwanzig Jahre und länger gewährt.
1 S. oben S. 451.