Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

372 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
Berliner Regierung hier höchstens eine Steuer- und Kirchen⸗— 
reform zuwege gebracht, und die gesetzgeberische Initiative 
in allen anderen Dingen war noch den Ständen verblieben. 
Und wie die einzelnen Länder des Hohenzollernstaates 
unter dem Großen Kurfürsten keineswegs schon derselben etwa 
gar absoluten Herrschaft des Fürsten unterstanden, so hat der 
Kurfürst auch selbst eine solche Herrschaft wohl kaum schon 
als ein erreichbares Ziel ins Auge gefaßt. Gewiß hat er 
öfters geäußert, er wolle sich absolut machen. Aber er hat 
damit keineswegs einen grundsätzlichen Absolutismus seiner 
inneren Herrschaft gemeint, sondern nur die Unabhängigkeit 
seiner Staaten, auch soweit die Stände in Betracht kamen, 
von äußeren Mächten betonen wollen: die preußischen Stände 
sollten nicht mehr von Warschau, die rheinischen Stände nicht 
mehr von Amsterdam und Wien aus gelenkt werden; alle 
Territorien sollten in dem gemeinsamen Herrscher auch den 
gemeinsamen Lenker zunächst wenigstens ihrer äußeren Schick⸗ 
sale finden. 
Dabei läßt sich indes nicht verkennen, daß unter dem 
Großen Kurfürsten auch für die Durchführung der inneren 
Einheit und Gleichheit schon Außerordentliches geleistet war. 
War dabei die Souveränität des Landesherrn gegenüber den 
Ständen als staatsrechtliches Problem weniger in den Vorder⸗ 
grund getreten, so war um so mehr die praktische Umklammerung 
aller Territorien durch die gleichen Machtmittel des neuen 
Fürstentums, durch Beamtentum und Heer tatsächlich vollzogen 
worden. In dem Beginn vollendeter Durchbildung dieser 
Machtmittel und in der angestrengten Tätigkeit, beide überall 
in gleicher Weise zur Entwicklung der Staatseinheit anzu— 
wenden, liegt die Wurzel der inneren Politik des Kurfürsten: 
in diesen Punkten war er der erste Schöpfer brandenburgisch— 
preußischer Größe, und in diesen Punkten ist er auch den 
Ständen überall mit gleicher Energie entgegengetreten. 
Die Darstellung der Ständepolitik unter dem Großen 
Kurfürsten aber trägt unmittelbar hinüber in die selbständige 
Geschichte der Finanzen dieser und späterer Zeit: denn zunächst
	        
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