372 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Berliner Regierung hier höchstens eine Steuer- und Kirchen⸗—
reform zuwege gebracht, und die gesetzgeberische Initiative
in allen anderen Dingen war noch den Ständen verblieben.
Und wie die einzelnen Länder des Hohenzollernstaates
unter dem Großen Kurfürsten keineswegs schon derselben etwa
gar absoluten Herrschaft des Fürsten unterstanden, so hat der
Kurfürst auch selbst eine solche Herrschaft wohl kaum schon
als ein erreichbares Ziel ins Auge gefaßt. Gewiß hat er
öfters geäußert, er wolle sich absolut machen. Aber er hat
damit keineswegs einen grundsätzlichen Absolutismus seiner
inneren Herrschaft gemeint, sondern nur die Unabhängigkeit
seiner Staaten, auch soweit die Stände in Betracht kamen,
von äußeren Mächten betonen wollen: die preußischen Stände
sollten nicht mehr von Warschau, die rheinischen Stände nicht
mehr von Amsterdam und Wien aus gelenkt werden; alle
Territorien sollten in dem gemeinsamen Herrscher auch den
gemeinsamen Lenker zunächst wenigstens ihrer äußeren Schick⸗
sale finden.
Dabei läßt sich indes nicht verkennen, daß unter dem
Großen Kurfürsten auch für die Durchführung der inneren
Einheit und Gleichheit schon Außerordentliches geleistet war.
War dabei die Souveränität des Landesherrn gegenüber den
Ständen als staatsrechtliches Problem weniger in den Vorder⸗
grund getreten, so war um so mehr die praktische Umklammerung
aller Territorien durch die gleichen Machtmittel des neuen
Fürstentums, durch Beamtentum und Heer tatsächlich vollzogen
worden. In dem Beginn vollendeter Durchbildung dieser
Machtmittel und in der angestrengten Tätigkeit, beide überall
in gleicher Weise zur Entwicklung der Staatseinheit anzu—
wenden, liegt die Wurzel der inneren Politik des Kurfürsten:
in diesen Punkten war er der erste Schöpfer brandenburgisch—
preußischer Größe, und in diesen Punkten ist er auch den
Ständen überall mit gleicher Energie entgegengetreten.
Die Darstellung der Ständepolitik unter dem Großen
Kurfürsten aber trägt unmittelbar hinüber in die selbständige
Geschichte der Finanzen dieser und späterer Zeit: denn zunächst