374 Einundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
suchte die spezielle Verwaltung der Domänen und Regalien, wie sie
durch die Amtskammern erfolgte, zu reorganisieren, nahm weiter
den Gedanken einer Verpachtung der Domänen und Zölle energisch
auf, um höhere Einnahmen zu erzielen, und reduzierte zugleich
die Ausgaben durch den Versuch einer geldwirtschaftlichen Be—
handlung des kurfürstlichen Hofhalts und eine damit Hand
in Hand gehende Fixierung und Herabsetzung der Beamten—
gehälter und Verminderung des Personales am Hofe.
Allein von den geplanten Reformen trat nur ein geringer
Teil ins Leben; speziell die Durchführung einer rein geld—
wirtschaftlichen Beamtenbesoldung gelang nicht, und auch die
Verpachtung der Zölle wurde nicht durchgeführt, während die
Domänenverpachtung zunächst so schlechte Resultate ergab, daß
man bei den meisten Domänen nach Ablauf der ersten Pacht-—
zeit wieder auf die Selbstbewirtschaftung zurückgriff.
War damit eine eingehende Reform dieser noch im
17. Jahrhundert fast wichtigsten Einnahmequellen des Staates
gescheitert, so wurde doch in diesem Jahrhundert schließlich
noch die Verpachtung der Domänen, zumeist auf sechs Jahre,
weithin als nunmehr gewinnbringend eingeführt. Zu einer
systematischen Behandlung der Domänenfrage aber kam es erst
wieder im Jahre 1700.
Damals legte ein ehemaliger Beamter der kurmärkischen
Kammer, Luben von Wulffen, König Friedrich J. den Plan
vor, die Verpachtung der Domänen aufzugeben und statt dessen
deren Areal in kleinen Abschnitten als Bauerngüter zu Erb⸗
pacht auszutun. Wulffen berechnete aus einem solchen Ver—
fahren wesentlich gesteigerte Einnahmen; zugleich bevölkere
man das Land; und endlich werde damit auch ein wesentlicher
Anstoß zur Besserung der bäuerlichen Verhältnisse im Sinne
einer Aufhebung der Erbuntertänigkeit gegeben.
Es war ein Plan, auf den der König mit großem Eifer
einging. Aber der Erfolg entsprach nicht den Erwartungen.
Maßregeln, wie die erwähnten, mußten mit äußerster Vorficht
und unter eingehendster Prüfung der zu den Erbpachtstellen
zugelassenen Bauern ausgeführt werden; man hatte in dieser