Full text: Neuere Zeit (Abt. 2)

Deutschland unter den polit. Nachwirkungen des Dreißig jähr. Krieges. 418 
Ein außerordentlicher Fortschritt trat damit allmählich ein. 
Die Verheimatlichung brachte Abschluß der politischen Räume 
und damit ein festes irdisch-sichtbares Skelett gleichsam des 
Volkstums; es war zur selben Zeit etwa, da aus den Stämmen 
heraus der zusammenfassende Begriff der Nation emporkeimte; 
und die Gemeinsamkeit dieser Entwicklung fand ihren schönsten 
Ausdruck in dem Aufkommen des Wortes Vaterland (patria 
in diesem Sinne seit der zweiten Hälfte des 11. Jahrhunderts; 
teutonica patria zuerst im Jahre 10602). Verheimatlichung aber 
hieß auch Wohnlichmachung des Landes und bedeutete damit 
eine neue, schier unendliche Aufgabe der inneren Politik, deren 
einzelne Anforderungen von Geschlecht zu Geschlecht anders 
und höher gestellt wurden, und hieß in der äußeren Politik 
außerordentliche Machtverstärkung durch Konzentration, und 
somit Friede. Wie wenig ist doch das deutsche Reich vom 
10. bis 14. Jahrhundert und darüber hinaus angegriffen 
worden, wie wenig hat es auch seinerseits Angriffskriege ge— 
führt, sieht man von den Anforderungen ab, welche in dieser 
Hinsicht der an der Kaiserkrone klebende universalpolitische, nicht 
eigentlich nationale Gedanke immer und immer wieder stellte. 
So hätte auch die innere Entwicklung eine ruhige sein können. 
Aber im Grunde störte auch hier wieder der mit der Universalpolitik 
zusammenhängende Gedanke des Großstaates. Denn ihm ist in 
Deutschland die Entwicklung des Lehnswesens, insofern sie eine 
besonders verhängnisvolle war, zu danken. Waren die Stämme 
um die Mitte spätestens des ersten Jahrtausends, zur Zeit erster 
endgültiger agrarischer Seßhaftmachung, und wohl nicht zum 
geringsten eben auf dem Wege zu dieser entstanden, so erlaubte 
die fortgeschrittene Naturalwirtschaft am Ende dieser Zeit schon 
die Begründung größerer Reiche, insofern sie im primitiven 
Lehnswesen die Ausbildung eines naturalwirtschaftlich be— 
soldeten Beamtentums ermöglichte. Aber da das Beamtentum, 
mit Naturaleinnahmen aus Grund und Boden ausgestattet, 
zu deren Einnahme in die Nutzung des Grundes und Bodens 
gesetzt werden mußte, was wiederum schärfste Beaufsichti— 
qung seiner Tätigkeit zur Folge hatte, sollte die übergroße 
Lamprecht, Deutsche Geschichte. VII. 2. 27
	        
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