Waffengänge Osterreichs u. Preußens; Preußen europ. Großmacht. 737
Vor allem protestierte da der bayrische Kurfürst Karl
Albert; eine umfassende und eifrige bayrische Publizistik setzte
ein, um den Nachweis zu führen, daß das Recht der bayrischen
Kurfürsten auf die Marken des bayrischen Stammes und das
wollte sagen Österreichs im Grunde schon durch die legitime
Nachfolge dieser Kurfürsten am bayrischen Herzogshute der
Agilolfingen, mindestens aber durch Dutzende von anderen
politischen Transaktionen bereits des Mittelalters feststehe;
und für das Erzherzogtum Österreich ließ Karl Albert seinen
Regierungsantritt in Wien selbst feierlich verkünden.
Trat so aus den Reichsständen Bayern von vornherein
selbständig hervor, so verquickte sich für die übrigen deutschen
Stände die Frage der Pragmatischen Sanktion mehr oder
minder mit der Frage nach der Wahl eines neuen Kaisers.
In dieser Hinsicht war es nun Maria Theresias ganzes Be—⸗
streben, ihren Franz, den geliebten Gemahl, zum Kaiser er—
koren zu sehen; und fast war sie geneigt, die Kaiserkrone als
eine Art historischen Zubehörs ihres Hauses zu betrachten und
daher die Wahl Franzens als selbstverständlich zu betrachten.
Indes so dachten die deutschen Kurfürsten und Stände nicht;
für sie war die Wahlfrage offen. Und während der Kurfürst
von Bayern und nach ihm der sächsische Kurfürst, auch er ein
Prätendent auf das Erbe Maria Theresias, selbst als Bewerber
um die Krone auftraten, fragten sich selbst Österreich sonst
wohlgesinnte Stände, ob denn die Wahl Franzens dem Reiche
frommen könne: des Gemahls doch nur der österreichischen
Herrscherin, für sich allein nur des minder mächtigen Groß—
herzogs von Toskana, eines fremden Landes also; und
auch das Entgegenkommen Maria Theresias, daß sie ihren
Gemahl feierlich zum Mitregenten ihrer Länder ernannte,
entwaffnete diese Zweifler nicht. Dazu kam, daß sich bei den
bestehenden Verhältnissen auch Bedenken hinsichtlich der Aus—
übung des böhmischen Kurrechts regten: und die Folge von
alledem war zunächst eine, Österreich gewiß nicht günstige
Verschiebung des Beginnes der Wahlhandlung bis auf den
. März 1741.