414 Einundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
Selbständigkeit der Amtseinnahme nicht zur Verselbständigung
auch der Verwaltungstätigkeit und damit zur Auflösung des
Staatswesens führen: so ist klar, daß das System, zumal bei
den schlechten Verkehrsverbindungen der Zeit, nur für einen
räumlich engerbegrenzten Staat vorteilhaft, ja auf die Dauer
durchführbar war.
Das deutsche Reich des 10. bis 183. Jahrhunderts aber
war kein kleiner Staat und konnte das nicht sein als
Basis universalstaatlicher Ansprüche. Und so trat das Un—
vermeidliche ein. Auf die Dauer weit mehr und entschiedener
als in anderen Staaten Europas führte das Lehnswesen zur
Anarchie und aus ihr, bei der zunehmenden Ohnmacht der
Kaiser, weiter zur keimhaften Gründung von Kleinstaaten. Und
da das zu einer Zeit geschah, in der sich, im Aufkommen erster
Formen der Geldwirtschaft, neben die Territorien die größeren
Städte als nicht minder selbständige politische Körper stellten:
so wuchs die Summe dieser teils monarchischen, teils republi⸗—
kanischen Kleingebilde über den alten Verfassungsbestand des
Reiches hinaus: die Gefahr entstand, daß die Idee des Uni—
versalreichs eben in den Zeiten ihres Verfalls noch aus früherer
Kraft her nachwirkend die Bildung eines wahren National⸗
staates verhindern werde.
Und in diesem Momente, im 16. Jahrhundert, trugen die
Ergebnisse anderer, nicht minder wichtigerer Entwicklungen
dazu bei, diese Gefahr auch noch dringlicher zu gestalten.
Die seelische Haltung der Staatsmänner des früheren
Mittelalters hatte noch lange viel von dem Charakter beibehalten,
der soeben für die Zeit der ausgehenden Urzeit geschildert worden
ist. Bei den Personen, die sich über die gemeine Gebunden⸗
heit des Seelenlebens in Genossenschaft und Geschlecht er—
hoben, war das Ergebnis ihrer Sonderstellung keineswegs eine
zuverlässige Lenksamkeit der Willenskraft und eine bewußte
Selbstsicherheit des Charakters. Trotz allem doch Kinder ihrer
Zeit verfielen sie vielnehr mit wenigen Ausnahmen, nicht
mehr durch die äußeren Gewalten der Kultur ihrer Zeit ge—
bändigt, in Willkür; und impulsiv, wie ihr Charakter, war