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Zweiundzwanzigstes Buch.
Beweis hierfür lieferten einige Vorgänge bereits gegen Schluß
des 16. Jahrhunderts, vor allem der mißlungene Feldzug des
Reiches gegen die Merchant Adventurers (1582 ff.) in Ham⸗
burg. In diesem Falle konnte es schon als charakteristisch
gelten, daß die den Merchant Adventurers feindlichen deutschen
Interessenten, die Hansen, die Hilfe des Reiches überhaupt
erst nach Erschöpfung aller sonstigen Mittel anriefen. Und
was speziell den deutschen Seehandel, also die Blüte eines
für diese Zeit zu erwünschenden nationalen Handels, angeht,
so hat ihn das Reich unmittelbar anscheinend überhaupt nur
ein einziges Mal, durch ein Mandat vom Jahre 1597, halb
mit juristischen, halb mit handelspolitisch-merkantilistischen
Gründen, nicht aber mit Gewalt zu schützen gesucht.
Aber auch diese schwachen Versuche des 16. Jahrhunderts
schliefen in den folgenden Zeiten noch ein; während die
Territorien den alten städtischen Betrieb der nationalen Ju—
dustrie und des Handels immer mehr vergewaltigten, wurde
das Reich stumm: so mißlangen sogar vereinzelte Versuche,
eine Munzeinheit im Reiche einzuführen, wie sie noch 1660
und 1738 angestellt worden sind.
Im Grunde blieb also das Bürgertum schließlich auf
Selbsthilfe angewiesen. Aber da ist nun wiederum bezeichnend,
daß auch diese versagte. So fanden z. B. die Hansen, als sie
Ende des 16. Jahrhunderts gegen den englischen Handel auf
deutschem Boden vorgingen, nicht die Hilfe der Oberdeutschen;
diese pflegten vielmehr in Nurnberg, Augsburg, Ulm, Straß⸗
burg, bis wohin die Engländer schon gedrungen waren, mit
diesen einen ertragreichen Sonderverkehr weiter. Es war eins
der sichersten Zeichen für den unwiderruflich eingetretenen Ruin
des mittelalterlichen Bürgertums.
In der Tat konnte man schon um 1620 sagen, daß dieses
in großen Teilen Deutschlands vernichtet war. Es war das
freilich noch nicht in den entscheidenden Gegenden der Fall,
und der Grund völligen Unterganges war auch noch nicht
unmittelbar in dem allgemeinen Gegensatz der Territorien und
großen Städte gegeben, sondern nur in einer besonderen An—