Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

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Zweiundzwanzigstes Buch. 
Beweis hierfür lieferten einige Vorgänge bereits gegen Schluß 
des 16. Jahrhunderts, vor allem der mißlungene Feldzug des 
Reiches gegen die Merchant Adventurers (1582 ff.) in Ham⸗ 
burg. In diesem Falle konnte es schon als charakteristisch 
gelten, daß die den Merchant Adventurers feindlichen deutschen 
Interessenten, die Hansen, die Hilfe des Reiches überhaupt 
erst nach Erschöpfung aller sonstigen Mittel anriefen. Und 
was speziell den deutschen Seehandel, also die Blüte eines 
für diese Zeit zu erwünschenden nationalen Handels, angeht, 
so hat ihn das Reich unmittelbar anscheinend überhaupt nur 
ein einziges Mal, durch ein Mandat vom Jahre 1597, halb 
mit juristischen, halb mit handelspolitisch-merkantilistischen 
Gründen, nicht aber mit Gewalt zu schützen gesucht. 
Aber auch diese schwachen Versuche des 16. Jahrhunderts 
schliefen in den folgenden Zeiten noch ein; während die 
Territorien den alten städtischen Betrieb der nationalen Ju— 
dustrie und des Handels immer mehr vergewaltigten, wurde 
das Reich stumm: so mißlangen sogar vereinzelte Versuche, 
eine Munzeinheit im Reiche einzuführen, wie sie noch 1660 
und 1738 angestellt worden sind. 
Im Grunde blieb also das Bürgertum schließlich auf 
Selbsthilfe angewiesen. Aber da ist nun wiederum bezeichnend, 
daß auch diese versagte. So fanden z. B. die Hansen, als sie 
Ende des 16. Jahrhunderts gegen den englischen Handel auf 
deutschem Boden vorgingen, nicht die Hilfe der Oberdeutschen; 
diese pflegten vielmehr in Nurnberg, Augsburg, Ulm, Straß⸗ 
burg, bis wohin die Engländer schon gedrungen waren, mit 
diesen einen ertragreichen Sonderverkehr weiter. Es war eins 
der sichersten Zeichen für den unwiderruflich eingetretenen Ruin 
des mittelalterlichen Bürgertums. 
In der Tat konnte man schon um 1620 sagen, daß dieses 
in großen Teilen Deutschlands vernichtet war. Es war das 
freilich noch nicht in den entscheidenden Gegenden der Fall, 
und der Grund völligen Unterganges war auch noch nicht 
unmittelbar in dem allgemeinen Gegensatz der Territorien und 
großen Städte gegeben, sondern nur in einer besonderen An—
	        
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