Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 131
mittelalterlichen Verfassungsbewegung der großen oberdeutschen
Städte, z. B. Nürnbergs, Augsburgs, Ulms; endlich gemäßigt
aristokratische Bildungen, welche diejenigen Reichsstädte hatten
oder durchbildeten, die noch am Leben des Tages teilnahmen.
Hierin gehören namentlich die Verfassungen der Hansestädte
und Frankfurts.
3. Das große Bürgertum des 15. und 16. und früherer
Jahrhunderte erschien im 17. Jahrhundert unrettbar dem Ver⸗
falle geweiht. Wie viele bekannte Geschäfte, wie viel berühmte
Bürgergeschlechter dieser Frühzeit. haben Namen oder Firma
bis zur Gegenwart gerettet? Fast nur die, welche ihr Ver—
mögen zur rechten Zeit in Grund und Boden anlegten, wie
die Fugger, oder die in der kritischen Zeit dem ausschließlichen
Warenhandel huldigten, wie die Tucher. Und was ist vom
Sinne dieses großen Bürgertums erhalten geblieben? Die
Wissenschaft floh Deutschland, soweit sie nicht bloße Büucher⸗
gelehrsamkeit war; und bürgerliche Mäcene waren selten. Der
geistige und künstlerische Horizont schwand zusammen; die
debenshaltung wurde philiströs und innerlich unwahr.
Dennoch gab es auf deutschem Boden Ausnahmen von
dieser Entwicklung — Ausnahmen von größter Bedeutung.
Gewiß: das halbhundert Reichsstädte, das im Inneren Deutsch⸗
lands lag, träumte im 17. und 18. Jahrhundert den langen
bangen Traum früherer Größe, von Augsburg und Nürnberg
hinab bis zu der unter dem Schutze der großen Reichsstadt
Aberlingen stehenden großen Reichsstadt Buchhorn — aber in
den nördlichen und südlichen Grenzen deutschen Wesens er⸗
hielten sich Zusammenhänge mit den großen Zeiten der Ver—
gangenheit, traten neue Kräfte zu neuer Hebung hervor,
blieben im Süden vorwiegend industrielle, im Norden vor—⸗
wiegend kommerzielle Plätze von Wichtigkeit erhalten.
Dies Wunder wurde bewirkt im Norden für Hamburg
und Bremen durch den Einfluß der Nordsee und die Be—
rührung, welche die Nordsee mit dem internationalen Handel
brachte, im geringeren Grade aus den gleichen Gründen für