Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 137 
Verhältnis zu Frankreich ein; es ergab sich leicht aus dem 
gemeinsamen Gegensatze zu Holland, besonders zu Amsterdam, 
nd kam in Verträgen der Jahre 1655, 1716 und später 1769 
und 1789 auch in vielen, dem Handel günstigen Bestimmungen 
zum Ausdruck. Vor allem seit dem 18. Jahrhundert besuchten 
daher Hamburger Schiffe in großer Anzahl Bordeaur und 
andere französische Häfen und nahmen außer Weinen, deren 
Genuß in Norddeutschland immer allgemeiner wurde, auch 
Zucker und Kaffee, Indigo und andere Erzeugnisse der fran— 
zösischen Kolonien, sowie Luxus⸗ und Galanteriewaren als Fracht⸗ 
gut. So wurde denn der holländische Kolonialwarenhandel, 
da auch Bremen an diesem Aufschwunge teilnahm, immer mehr 
auf den bloßen Westen Deutschlands zurückgedrängt. Daneben 
aber hob sich schon seit dem 17. Jahrhundert die Manufaktur 
und die Ausfuhrindustrie; bald konkurrierte Hamburg in dieser 
Hinsicht mit England und Holland in Portugal, Spanien, 
Frankreich und auf dem altbestrittenen Gebiete der skandina— 
vischen Länder. 
Nach alledem hatte die Stadt, selbst wenn man sie in die 
internationale Reihe der großen Häfen einordnete, im 18. Jahr⸗ 
hundert schon eine sehr beachtenswerte Stellung. In der 
zweiten Hälfte dieser Zeit verkehrten in Hamburg jährlich 
2000 aus⸗- und eingehende Schiffe, wenn auch darunter nur 
150 —160 eigene; und die Hamburger Seeversicherungs⸗ 
gesellschaften sollen Versicherungen bis zur Höhe von 60 bis 
720 Millionen Taler übernommen haben. Zum Vergleiche 
diene dabei, daß die Schiffahrtsbewegung im Lübecker Hafen 
zur selben Zeit auf 800— 950, die im Bremer Hafen auf 
180 Schiffe geschätzt wurde. 
Dem Aufschwung des Handels aber entsprach ein reger 
innerer Verfassungsfortschritt; Hamburg ist eine der wenigen 
deutschen Großstädte gewesen, die in dieser Zeit revolutionäre 
Bewegungen und durch diese eine rationelle Fortbildung der 
Verfassung erlebt haben!. Und daneben blieb, wie auch in 
S. Bd. VII. 285 f. 287 f.
	        
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