Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 149
das Gewürzmonopol erzwungen und selbständige Verbindungen
mit Konstantinopel und der Levante gewonnen hatten. Und
sie blieben während des 17. und 18. Jahrhunderts übermächtig:
jetzt vornehmlich infolge des politischen Schicksals der Rhein—
mündungen. In dieser Hinsicht mußte bekanntlich Spanien
im Westfälischen Frieden das Zugeständnis machen, daß die
Schelde fur den Handel auf immer gesperrt bleiben sollte.
Es war eine Fesselung, die durch den Barrieretraktat des
Jahres 1715 noch verstärkt wurde und durch das ganze
18. Jahrhundert hin erhalten blieb. Damit wurden die süd⸗
lichen Niederlande unter der österreichischen Herrschaft so gut
wie verkehrslos, bis in den Jahren 1792-94 infolge der
französischen Eroberung durch ffnung der Scheldemündung
wieder die Möglichkeit des Handels, noch nicht aber dieser
selbst gegeben war. Die Vorteile dieser Entwicklung aber und
damit namentlich ein natürliches Monopol auf den westdeutschen
Zandel hatte auf fast zwei Jahrhunderte Holland. —
Ein freundlicheres Schicksal, das Glück, bis fast zum Aus⸗
Jange des 18. Jahrhunderts nicht bloß absolut, sondern auch
relaliv, im Verhältnis zu anderen deutschen Handelsplätzen,
zu wachsen, traf Leipzig!.
Leipzig war, sobald das System der großen Straßenzüge
Mitteldeutschlands ins Leben trat, das gegebene Zentrum
nindestens des mitteldeutschen Verkehres geworden. Ja noch
nehr: auf Linien, welche man von der Rheinmündung nach
Breslau, von Hamburg nach Wien, von Danzig nach Straßburg
ziehen mochte, und auf dem kürzesten Wege zwischen Schlesien
ind Westfalen, sowie Berlin und der Odermündung einerseits
und Nürnberg und dem Bodensee anderseits gelegen, wies es im
17. und 18. Jahrhundert alle Fähigkeiten auf, der kommerzielle
Mittelpunkt Deutschlands überhaupt zu werden. Es war eine
Gunst der Lage, die von einem so klugen Fürsten, wie Kur—
fürst Moritz von Sachsen, schon im 16. Jahrhundert erkannt
worden war; er hat die Absicht gehabt, Leipzig zu seiner
Vgal. zum folgenden Bd. VII, 301 ff.