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Zweiundzwanzigstes Buch.
nicht selten unter deren Mitarbeit oder wenigstens passiver
Haltung, zu beseitigen.
Es ist ein Streben, das hier und da schon seit dem Aus—⸗
gange des 17. Jahrhunderts hervorbricht, das sich auf die nach
dem Dreißigjährigen Kriege immer stärker entwickelte Lehre
vom Polypolium, von der Freiheit, „daß jeder jede Hantierung
treiben dürfe“, stützt, und das im 18. Jahrhundert immer
mächtiger in der Richtung auf volle Gewerbefreiheit anschwillt.
Und gerade unter seiner Betonung geht seit 1700 der er—
starkende Kapitalreichtum des Bürgertums hoffnungsvoll und
unternehmend an die Förderung der Manufaktur heran.
Wie sollte sich nun der absolute Staat zu dieser Ent⸗
wicklung verhalten? Es war eine überaus wichtige Frage:
führte sie doch grundsätzlich schon auf die andere hin, wie sich
denn der Staat zu dem Übergange aus dem alten Arbeits—
recht des zünftlerischen Handwerks zu dem Kapital- und Risiko—
recht des Unternehmertums stellen solle.
Einer ersten Lösung dieses Problems hatten sich die
Territorialstaaten schon gelegentlich des aufkommenden Kapita—
lismus des 16. Jahrhunderts unterzogen, und sie hatten damals,
in Zeiten noch wirtschaftlichen Aufschwungs, den politisch höchst
lehrreichen Ausweg gefunden, daß sie sich die neue Wirtschafts⸗
macht des kapitalistischen Unternehmens so viel als möglich
einverleibten: es ist die Zeit des Überganges zur staatlichen
Regie beim Bergbau, bei den Salinen, auch bei einzelnen
Manufakturen im engeren Sinne.
Aber hätte sich jetzt, nach dem Verfall der Volkswirtschaft,
dem Dreißigjährigen Kriege und seinen Folgen, in den Zeiten
erst sehr langsam wieder steigenden Kapitalreichtums der Nation,
diese Politik von neuem ein- und durchführen lassen? Der
politische Absolutismus in Deutschland war dazu wohl mächtig,
aber nicht reich genug; nur vereinzelt wurde daher und zu⸗
meist nur für Luxusindustrien, nicht für volkswirtschaftlich so
wichtige Betriebe wie etwa den Bergbau, die Politik des alten
Regalismus fortgesetzt.
Anderseits aber galt es, den Volkswohlstand zu heben: