Entstehung und erste Entwicklungsperiode des modernen Bürgertums. 175
schon die fast noch rein fiskalische Politik des 17. Jahrhunderts
und der ersten Jahrzehnte des 18. Jahrhunderts ging auf
dieses Ziel aus. Man erreichte es, indem man neben die
Regie die Praxis der Konzessionen setzte: kapitalkräftige Unter⸗
nehmer erhielten, oft mit Unterstützung des Staates, doch in
der Hoffnung auf späteren reichlichen Gewinn aus ihren Be—
trieben, das ausschließliche Recht, bestimmte Manufakturen zu
betreiben.
Wenn man aber privilegierte, lag es da nicht nahe, sich
auch die Regelung des Betriebes mindestens im Sinne einer
starken Aufsicht, womöglich aber in Form des Erlasses eines
Reglements für den ganzen Betrieb, vorzubehalten? Die
Konzession neuer Manufakturen führte von selbst zu deren
Reglementierung.
Aber auch für die alten Manufakturen brach sich diese
Reglementierung Bahn. Sie lag in der Luft schon als
Analogiebildung zu der alten städtischen Reglementierung der
Zunfte, der dann ja eine territoriale und im gewissen Sinne
noch im 18. Jahrhundert sogar eine Reichsreglementierung ge⸗
folgt war.
Sie drängte sich aber vor allem auch auf, seitdem sich
Meister und Verleger in geschlossenen Korporationen gegenüber⸗
standen und nicht selten die Vermittlung des Staates in ihren
Streitigkeiten anriefen, und sie schien zur Notwendigkeit zu
werden, als die Auflösung dieser Korporationen im 18. Jahr⸗
hundert häufiger wurde, hiermit Unternehmer und Arbeiter
in reinen kapitalistischen Wirtschaftskampf untereinander ein⸗
zutreten drohten, und gleichzeitig der Staat sich mit dem ersten
großen Gedanken sozialer Fürsorge erfüllte.
So kam es denn also jetzt darauf an, in den Reglements
nicht bloß technische und wirtschaftliche, sondern auch soziale
Fragen zu lösen — und diese Aufgaben boten sich jetzt nicht
nur für die ursprünglich zünftig organisterten, sondern für
jederlei Art von Manufakturen dar. Die gewaltigen, hier
auftauchenden Probleme sind von den Territorialstaaten des
18. Jahrhunderts in einer eingehenden Einzelgesetzgebung ge—