176 Zweiundzwanzigfstes Buch.
löst worden, der Regel nach so, daß jede Manufaktur für sich
nach den für sie insbesondere nötig erscheinenden Vorschriften
eine Verfassung erhielt.
Unverkennbar ist da, daß in der Aufstellung fast aller
dieser Verfassungen noch das Vorbild der Zunftverfassung
nachwirkte. Und war es nicht in der Tat in seinen alten
kommunistischen Grundtendenzen wenigstens zur Lösung der
zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auftauchenden sozialen
Beschwerden wie geschaffen? Eben seinem Einflusse auf die
Reglements ist es zumeist zu danken, daß sich im 18. Jahr⸗
hundert fast überall die Lage der Arbeiter verbesserte; und
durch ihre Auflösung im 19. Zahrhundert ist zunächst der
vierte Stand fast überall in seiner Entwicklung zurückgeworfen
worden.
Die einzelnen Reglements, wie wir sie in allen einiger—
maßen industriellen Territorien des 18. Jahrhunderts entstehen
sehen, und wie sie teilweise bis in die erste Hälfte des 17. Jahr⸗
hunderts zurückreichen, bieten nun bei der Verschiedenheit der
einzelnen Manufakturen als Ganzes einen ebenso bunten An—
blick dar, wie die Zunftordnungen des Mittelalters, zumal sie
häufig erst durch Zwischentreten der beteiligten Regierungen
oder ihrer Organe, des Rats, des Amtmanns, des Kommerz⸗
kollegiums, also auf dem Wege der Ausgleichung von Streit—
fällen irgendwelcher Art, entstanden sind. Gleichwohl ergibt
sich ihr wichtigster Inhalt als gemeinsam und läßt sich auf
einen kurzen Ausdruck bringen. Und da stellt sich etwa das
Folgende heraus:
Zunächst liegt in den Reglements noch der Gedanke vor,
entsprechend der Einschrumpfung der deutschen Handelsgebiete
selbst noch im 18. Jahrhundert, die Produktion der durch⸗
schnittlichen Nachfrage und ihren dauernden Veränderungen
anzupassen: Begrenzung der Zahl der Verleger, Heimarbeiter,
Faktoren, auch der erzeugten Waren; Verbot der plötzlichen
Vermehrung der Heimarbeiter bei kleinsten Besserungen der
Geschäftsaussichten, sowie des Lohndrückens bei schlechter Kon⸗
junktur.