Einleitung.
hundert und auch noch das 17. in gewissen ihrer geistigen
Strömungen unabgeklärte panpsychische Systeme aufwiesen, ob⸗
gleich auch sie schon ganz in dem Felsen des Selbstbewußtseins
als des Kerns der Individualität und des Gottesbewußtseins
verankert waren, wie auch noch der mystische Pantheismus
Spinozas: — so zeitigte die spätere Zeit dagegen die Versuche
einer rationalen Erklärung der Welt von den Gegensätzen der
unsterblichen Seele und Gottes aus, am vollendetsten vielleicht
in dem Denken von Leibniz.
Nicht ganz so einfach verliefen die Dinge in der Theo⸗
sogie. Auf dem Gebiete des christlichen Glaubens war der
entscheidende Bruch mit dem Mittelalter erfolgt; nirgends war
darum so frisch und so klar die Freiheit des Individuums
proklamiert worden wie in der theologischen Wissenschaft.
Indem man aber diese Freiheit aussprach, ließ man doch noch,
als einen letzten Rest von Bindung, das Mittlertum Christi
zwischen Individuum und Gott bestehen, und zwar nicht im
Sinne einer objektiven, sondern einer rein persönlich-willkürlich,
sakramental und magisch wirkenden Vermittlung. So wenigstens
auf dem Boden des für Deutschland zunächst in Betracht
kommenden Luthertums. Damit war die Möglichkeit gegeben,
hbei der unabweislichen Dogmatisierung der neuen kirchlichen
Lehre — denn keine Kirche ohne Dogma — dennoch wieder
die Unselbständigkeit des Individuums vor allem gegenüber
Goͤtt zu betonen und das Mittlertum Christi an derjenigen
Stelle erdrückend einzuschieben, die während des Mittelalters
die Kirche mit dem Apparate ihres Klerus und ihrer Heiligen
innegehabt hatte. Indem dies im Verlaufe der dogmatischen
Kämpfe der zweiten Hälfte des 16. Jahrhunderts geschah, ge—
wann die lutherische Kirche zwar einen konservativen Anschluß
an das mittelalterliche, keineswegs mit einem Male ver—
schwundene Denken, stieß aber anderseits die neuen, freier
Individualität zustrebenden geistigen Kräfte von sich ab.
Die Folge war, daß zunächst in der ersten der beiden
Perioden die reformierte Kirche, die in ihrer Abendmahlslehre
don der vollen Würdigung der Individualität des 16. Jahr—