Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Gesellschaft, neues Seelenleben. 183 
fichert am Schlusse seiner Betrachtungen über die wirtschaft⸗ 
lichen Verhältnisse Deutschlands (in der Göttlichen Ordnung 
in den Veränderungen des menschlichen Geschlechtes, 1741 ff.), 
Deutschland befinde sich, kleiner Mängel unerachtet, in einem 
blühenden Zustande; aus den siebziger Jahren des 18. Jahr⸗ 
hunderts liegen Nachrichten vor, die auf eine bedeutende 
Steigerung der Lebenshaltung seit etwa vier Jahrzehnten 
schließen lassen, und von da ab hat ein wachsendes Wohl⸗ 
hefinden bis zum Schlusse des Jahrhunderts und bis zu dem 
zroßen politischen Zusammenbruche im ersten Jahrzehnt des 
19. Jahrhunderts obgewaltet. 
Zieht man aus alledem einen Schluß, so kann es nur 
der sein, daß mit etwa dem zweiten und dritten Jahrzehnt 
des 18. Jahrhunderts eine erste, wenn auch noch bescheidene 
Höhe des modernen Wirtschaftslebens der Unternehmung er⸗ 
reicht war, unter deren Fortdauer das ganze 18. Jahrhundert 
derlaufen ist. Und dem entsprechen auch die Einzelvorgänge 
der Wirtschaftsgesetzgebung, von denen gegen Ende des 
vorigen Abschnittes erzählt wurde. Deutlich streben sie schon 
dem Ideale einer subjektivistischen Freiheit des Wirtschafts⸗ 
lebens, dem Gedanken vornehmlich der freien Konkurrenz zu, 
ja sie regeln diese bereits in den primitiven Formen der 
Reglementierung; nicht erst mit der Steinschen Reformgesetz⸗ 
gebung und verwandten Vorgängen ist die Nation grund⸗ 
fätzlich in das Wirtschaftsleben der Unternehmung eingetreten, 
soudern schon zwei bis drei Menschenalter früher, in den Jahr⸗ 
zehnten von 1720 etwa bis 1740. Und auch für das Wirt— 
scchaftsleben des platten Landes hat, wie später zu erzählen 
eein wird, die Liquidation der mittelalterlichen Verhältnisse 
nicht erst im 19. Jahrhundert, sondern schon mit den ersten 
Jahrzehnten des 18. Jahrhunderts begonnen. Daß dabei nicht 
Asbald ein voller Umsturz der alten Rechtsordnung erreicht 
wurde, lag in der Natur der Dinge, zumal es eine bekannte 
Tatsache ist, daß jede neue Stufe der Volkswirtschaft, und 
nicht am wenigsten die des Wirtschaftslebens der Unter⸗ 
nehmung, sich immer noch lange im Rahmen einer Ordnung
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.