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Zweiundzwanzigstes Buch.
Wie wurde nun alles dies dem neuen Mittelstande,
wie wurde auch schon dem aristokratischen Bürgertum der
Übergangszeit neben aller Nachahmung höfischer Kultur sein
besonderer Sinn für Musik und Dichtung, seine Neigung
zum Genießen und, Schaffen höherer geistiger Werte über—
haupt vermittelt? Wir stehen hier vor einer der ein—
schneidendsten Fragen der deutschen geschichtlichen Entwicklung
überhaupt.
Schon in der Zeit selbst ist sie gelegentlich erörtert worden.
In letzte Tiefen vordringend hat sie, so scheint es, nur einer
beantwortet: Kant. In seiner Schrift „Idee zu einer all—
gemeinen Geschichte in weltbürgerlicher Absicht“ (1784)1 heißt
es: „Bürgerliche Freiheit kann jetzt auch nicht sehr wohl an—
getastet werden, ohne den Nachteil davon in allen Gewerben,
vornehmlich dem Handel, dadurch aber auch die Abnahme der
Kräfte des Staates im äußeren Verhältnisse, zu fühlen. Diese
Freiheit geht aber allmählich weiter. Wenn man den Bürger
hindert, seine Wohlfahrt auf alle ihm selbst beliebige Art, die
nur mit der Freiheit anderer zusammen bestehen kann, zu suchen,
so hemmt man die Lebhaftigkeit des durchgängigen Betriebes,
und hiermit wiederum die Kräfte des Ganzen. Daher wird
die persönliche Einschränkung in seinem Tun und Lassen immer
mehr aufgehoben, die allgemeine Freiheit der Religion nach—
gegeben; und so entspringt allmählich, mit unterlaufendem
Wahne und Grillen, Aufklärung, als ein großes Gut, welches
das menschliche Geschlecht sogar von der selbstsüchtigen Ver—
größerungsabsicht seiner Beherrscher ziehen muß, wenn sie nur
ihren eigenen Vorteil verstehen.“
Was Kant an dieser Stelle Aufklärung nennt, ist nicht
das aufklärerische Geistesleben des ausgehenden Individuglis-
mus, sondern vielmehr der erste sich regende Hauch des neuen
Seelenlebens: ist der Anfang des Subjektivismus. Und ihn
—DVDD—
modernen bürgerlichen Betätigung her: einen unmittelbaren
Werke (Rosenkranz und Schubert) Bd. 7, 331.