Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

218 Zweiundzwanzigstes Buch. 
verboten, „ingleichen das weitläufige Ausschicken in die Häuser 
und unnötige Ansagen bei denen, welche nicht Blutsverwandte 
und Gevattern sind“. Bei Beerdigungen endlich hat das Be— 
kleiden der Häuser, das Absingen von Motetten vor der Tür, 
die Abdankung und die Austeilung vieler Leichenkarmina bei 
Kindern und niedrigen Standespersonen zu unterbleiben und 
soll nur vornehmen Handelsleuten und alten wohlverdienten 
Bürgern bewilligt werden. 
Nun haben allerdings diese Vorschriften im Laufe des 
18. Jahrhunderts Abschwächungen erfahren und sind vermut⸗ 
lich tatsächlich oft überschritten worden. Indes der ihnen zu— 
grunde liegende Geist wich doch nur langsam: nach wie vor 
sonderten sich die „Vornehmen“ von den anderen Bürgern 
durch einen Repräsentationsluxus ab, der das wohlige Bürger⸗ 
leben früherer Zeiten einem mehr erkünstelten Dasein an— 
näherte, nach wie vor ersetzte der konventionelle Ehrbegriff 
der Reputation noch einen Teil des sozialen, ja des persön⸗ 
lichen Gewissens: und wenn sich diese Lage auch nicht mehr 
in neuen positiven Maßregeln auswirkte, so war sie doch 
—DDD 
tümlicher und gemeinsamer Bürgerfeste, Schützenauszüge, 
ständiger Lustbarkeiten, Volksgebräuche den Tod zu bringen: 
in Leipzig war von dem reichen Kranze solcher Sitten im 
Jahre 1799 nur noch das Fischerstechen übrig geblieben. 
Wenn es so in den Städten aussah, so ist leicht vor⸗ 
zustellen, daß für die Stände des platten Landes und der 
Territorien erst recht strengste Unterschiede galten: wie ent⸗ 
schieden sie noch empfunden und durchgeführt wurden, zeigt 
vielleicht nichts deutlicher, als die Tatsache, daß noch das 
ganze 18. Jahrhundert hindurch neue Systeme von Standes-, 
Rang- und Berufssteuern entwickelt wurden; noch hatte auf 
diesem Gebiete das junge Wirtschaftsleben des Kapitalismus 
so gut wie gar nicht eingewirkt. Aufgehoben wurde unter 
diesen Umständen der Unterschied der Stände eigentlich nur 
in den geheimen Gesellschaften der Freimaurer und der Rosen—⸗ 
kreuzer: also auf einem besonders konstruierten, idealen Boden:
	        
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