Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Gesellschaft, neues Seelenleben. 223 
Hingabe kam: ganz hat sie dann in dem läuternden Feuer der 
Freiheitskriege geschlagen. 
Im übrigen aber führte sich die Frage nach dem Ver—⸗ 
halten des Beamtentums im Verlaufe des 18. Jahrhunderts 
auf die Frage nach dem Verhalten des Adels zurück. 
Goethe, seiner Geburt nach ein bürgerlichex Patrizier, der 
von seiner Nobilitierung wegwerfend sprechen konnte, hat doch 
einmal sehr ernsthaft geäußert: „In Deutschland ist nur dem 
Edelmaune eine gewisse allgemeine, wenn ich sagen darf perso⸗ 
nelle Ausbildung möglich. Ein Bürger kann sich Verdienste 
erwerben und zur höchsten Not seinen Geist ausbilden: seine 
Persönlichkeit aber geht verloren, er mag sich stellen, wie er 
will.“ Es war im Jahre 1782; 1781 ist der Dichter geadelt 
worden. Seine Worte enthalten doch viel Wahres. Der 
Bürgerliche gehörte der allgemeinen Meinung nach immer 
einem Erwerbsftande an, der Adlige nicht: mit dem Tempel— 
herrn der Dichtung Lessings, aber auch mit dem geschichtlichen 
Adel fast aller Übergangszeiten von Natural- zu Geldwirt⸗ 
schaft sah dieser in dem Erwerbsleben im Grunde eine Be— 
schäftigung des Armen. Und das gab ihm eine willens- und 
geistesfreie Stellung: jenen wahrhaften Adel der Erziehung 
uind der Gesinnung, von dem noch heute der Junkerstand des 
deutschen Nordostens zehrt. 
So hätte man denken sollen, dieser Adel würde sich mit 
offenen Armen der neuen Bildung entgegengeworfen, ihre 
hohen Ideale anerkannt, und sich in dieser Bewegung mit 
dem höheren Bürgertum zu einer einzigen, überwältigend starken 
Gesellschaft der Bildung verbunden haben. Und welche Er— 
gebnisse von höchster Bedeutung würde ein solcher Verlauf ge— 
zeitigt haben! 
Aber er trat doch nur in geringem Grade ein. Gewiß 
vermischen sich die Grenzen zwischen Adligen und Bürgerlichen 
seit Mitte des 18. Jahrhunderts tatsächlich ein wenig. In 
der Armee des großen Königs erscheinen während des Sieben— 
jährigen Krieges, nachher wenigstens hier und da in den 
Spezialwaffen auch Bürgerliche. In einer Anzahl von Ländern
	        
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