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Zweiundzwanzigstes Buch.
erwerben Bürgerliche immer mehr Rittergüter; in der Gegend
fortgeschrittenster sozialer Bewegung, im Umkreise von Leipzig,
waren von 858 Rittergütern im Jahre 1726 schon 82 in bürger—
liche Hände übergegangen; und Homann, der Stammpvater der
heutigen Grafen von Hohenthal, ein reich gewordener Leip⸗
ziger Fuhrherr, hat allein 13 Rittergüter in der Umgebung
der Stadt an sich gebracht. Und was mehr war: in der
zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts begann die spezifisch
höfisch-adlige Literatur zu verfallen. Man hört nichts mehr
von Handbüchern des Galanthomme und von einem Über—⸗
gewicht adliger Memoires, die Journale der höfischen Gesell—
schaft gehen ein: das Theatrum ERuropaeum 1788, die Euro⸗
päische Fama 1756, nicht minder das Cabinet des princes de
'Rurope. Aber wurden sie etwa durch eine andere adlige oder
adlig-bürgerliche Literatur im neuen Geiste ersetzt? Es zeigte
sich, daß der deutsche Adel zwar edel, aber im ganzen zu
bildungsfremd war, um in der Entwicklung des neuen Geistes⸗
lebens voll den Platz einzunehmen, der ihm sonst gebührt
hätte. Schon im 16. Jahrhundert war der Adlige bei gleicher
Lebenshaltung im allgemeinen ungebildeter gewesen als der
Bürgerliche. Dann hatte er sich an dem schöpferischen Geistes—
leben der Nation im 17. Jahrhundert nur gering beteiligt.
Gegen Schluß des 18. Jahrhunderts aber mußte er es mit
anhören, daß ihm mit Recht vorgeworfen wurde, er sei im
Grunde unter den Deutschen noch der verhältnismäßig „un⸗
gebildetste“, ja „unkultivierteste Teil“, und fern sei er den
liebenswürdigen Sitten des französischen Edelmanns.
So kam es dazu, daß der Adel an der Entwicklung der
neuen Kultur nicht eigentlich selbständigen Anteil nahm; so—
weit er sich an ihr beteiligte, geschah es im Bereiche mehr
bürgerlicher Anschauungen: und spezifisch bürgerlich entwickelte
sich darum der Charakter der neuen Bildung. In diesem
Sinne schon, wenn auch noch mit etwas adliger Eigenart,
war in der ersten Hälfte des 18. Jahrhunderts der Graf
von Tschirnhausen Kenner der Naturwissenschaften und auf
ihrem Gebiete wie in dem der eng angeschlossenen Philosophie