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Zweites Buch, Cap. 1.
dem West Riding of York!); ebenso 1788 ?%); immer wieder
zeigt es sich, dass die Aufsicht Betrügereien nicht verhindern
konnte. Es wird auch 17383) mitgetheilt, dass es Wollhändler
giebt, welche die Wolle an arme Leute ausgeben, die mit
Truck bezahlt werden und aus dem Pfund Wolle statt 16
dunces 18—20 ounces Garn spinnen, welche verschlechterte
Waare das Ansehen der englischen Wollproducte im Ausland
erschüttere.
1739% und 17515) wird über betrügerisches Aufwinden
ler Wolle, Mischung von guter mit schlechter Wolle, Ein-
mischung von Schmutz, Gebrauch von zu viel Pech und Theer
heim Zeichnen der Schafe etc. geklagt — diese Missbräuche
aber von anderer Seite geleugnet, resp. gerechtfertigt.
Kurz es zeigt sich ein beständiger fruchtloser Kampf der
reglementirenden Gesetze gegen die sie stets durchbrechende
gewerbliche Praxis. 1765 endlich wurde 11. Georg I. C. 24
nebst zwei folgenden verschärfenden resp. bestätigenden Ge-
setzen gleicher Art, soweit sich diese auf die Constatirung
von Länge, Breite und Gewicht des Wolltuchs im West Ri-
ding of York bezogen, wegen ihrer Unwirksamkeit durch
3. Georg III. ec. 51 aufgehoben. Dieses höchst umfängliche Ge-
setz, das viele strenge Strafbestimmungen enthält, gab aber
das Prineip der amtlichen Constatirung der Länge der Tuche
nicht auf, sondern verfügte nur, entsprechend vielen Petitionen
von 1765 %), dass nunmehr jedes Stück Tuch nach seiner wirk-
lichen Länge abgestempelt werden solle, während bis dahin
eine Normallänge von 1 yard 13 inches gegolten hatte, die
im einzelnen Fall nicht genau eingehalten werden konnte, SO
dass bei einem kleinen Manco das Tuch als richtig abge-
stempelt wurde.
1) Journals Vol. 22 S. 234.
2) Journals Vol. 23 S, 52, 75.
5) Journals Vol. 23 S. 89,
*) Journals Vol. 23 S. 481.
5) Journals Vol. 26 S. 320, 329, 385.
3 Journals Vol. 30 S. 91. 143, 167, 207, 155, 158, 262,