Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Gesellschaft, neues Seelenleben. 287 
aus dem sie einst in Urzeiten hervorgegangen war, frei auch 
von der engen genossenschaftlichen Auffassung, die noch im 
späteren Mittelalter alle sozialen Bildungen in der Nation, von 
der Markgenossenschaft bis hinauf zum Ritterbunde, beherrscht 
hatte. Man darf sagen: es waren die Geburtszeiten der 
modernen Familie gewesen, vornehmlich innerhalb des sozial 
führenden Standes, des Bürgertums. 
Aber wie viel fehlte damals gleichwohl noch, daß das 
Familienleben der Gegenwart, ja auch nur der zweiten Hälfte 
des 18. Jahrhunderts völlig gewonnen war. Selbst die rechtliche 
Struktur der Familie wich von der heutigen noch stark ab; 
es fehlte die Subjektivierung des Familienvermögens in dem 
Sinne, daß es, statt bei der Familie als Ganzem im Sinne 
einer starren Einheit zur Disposition des Vaters zu bleiben, in 
mehr oder minder freie Zweckvermögen im Sinne einer sub⸗ 
sektiven Lebensgrundlage einzelner Familienmitglieder differen⸗ 
ziert wurde; es fehlte überhaupt das vertragsmäßige, konsti⸗ 
tutionelle Element in der rechtlichen Konstruktion der Familie, 
und im ganzen herrschte noch ein hausväterlicher Absolutismus. 
Unter diesen Umständen war in dieser Frühzeit wie noch 
bis tief ins 18. Jahrhundert hinein schon das Zustandekommen 
einer neuen Familie in keiner Weise ein so freier Akt der 
Nächstbeteiligten, wie dies heute der Fall ist. Wie weit war 
man da doch noch entfernt von der Verwirklichung selbst des 
humanen Rates Luthers: „es soll ja der Sohn seinen Eltern 
ohne ihren Willen keine Tochter bringen; aber der Vater soll 
auch dem Sohne kein Weib zuzwingen.“ Liebesheiraten sind 
auch in den sogenannten besseren Kreisen noch immer nicht 
sehr häufig; eine Heirat will, unter Hinzuziehung von geschäft— 
lichen Vermittlern, wohl erwogen sein. Und so werden nament⸗ 
lich die Fragen der Ausstattung und Mitgift auch nach der 
Verlobung noch von beiden beteiligten Familienparteien, meist 
sogar unter Hinzuziehung von Freunden, eingehend und diplo— 
matisch erörtert. 
Der förmlichen Entstehung der Ehe entsprach deun auch 
der förmliche Verlauf, wie er vielleicht nur durch einen innigen
	        
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