Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

2908 
Zweiundzwanzigstes Buch. 
der Dramaturgie, hat er gemeint, Frau Mutter sei Honig 
mit Zitronensaft, der herbe Titel ziehe das ganze, der Emp⸗ 
findung sich öffnende Herz wieder zusammen. So wird denn 
auch die Kindererziehung eine andere. Schon die Wolffsche 
Philosophie und die moralischen Wochenschriften predigen in 
mmer wiederholten Erörterungen humanere Grundsätze, und 
die weite Verbreitung von Lockes Ansichten über Erziehung zeigt, 
daß sie beherzigt wurden. Es kam dahin, daß das Befehls⸗ 
wort des Vaters wenigstens gegenüber erwachsenen Kindern 
einiges vom Charakter des guten Rates annahm, und die 
Söhne des Hauses genossen als Jünglinge wenigstens außer⸗ 
halb des Hauses einer bis dahin unerhörten Freiheit. 
Im ganzen wurde damit die objektive Bindung in den 
Familien viel geringer, während die Entwicklung der gegen⸗ 
seitigen innigen Beziehungen der Verwandten außerordentlich 
zunahm. Der Vater näherte sich der Stellung eines schieds⸗ 
richterlichen Organs im Falle von Zwist und eines mehr 
konstitutionellen als absoluten Herrschers, und Eltern und 
Kinder erschienen, abgesehen von dem natürlichen Nexus, vor⸗ 
nehmlich durch den rationellen Gebrauch des Familienvermögens, 
gegenseitige Annäherung der persönlichen Eigenschaften in inten⸗ 
siver Erziehung und gesellige Mitteilung umfassenderen Ge— 
dankenvorrates verbunden. So blieb die Familie vom recht⸗ 
lichen Standpunkte aus als gebundene Lebensform im Grunde 
auf die natürliche Fortpflanzung und Erziehung sowie auf 
Gesetz und Vererbung des Familienvermögens beschränkt, wo— 
bei aber die vermögensrechtlichen Verpflichtungen auch schon 
vielfacher Lockerung im Sinne der Verselbständigung des 
persönlichen Willens unterlagen. Im ganzen hatte damit jedes 
Glied der Familie einen selbständigen persönlichen Wert er— 
halten, und das Familienhaupt begann nichts mehr zu sein als 
vornehmstes Glied des Ganzen. Der Differenzierung der persön— 
lichen Eigenart aber nach Stellung und Beruf stand für die 
aus der Familie selbständig Austretenden keinerlei Familien— 
recht und keinerlei Sitte der Familie mehr entgegen. 
Es waren Wandlungen schließlich tiefster Art, die auch
	        
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