Neue Gesellschaft, neues Seelenleben. F 299
Unterrichts in dieser Zeit, in Kursachsen, die Schulordnung
Kurfürst Augusts vom Jahre 1580 bis zum Jahre 17738 ge—
golten hat. Nicht freilich in dem Sinne, daß die Schul—⸗
entwicklung in den von ihr umfaßten zwei Jahrhunderten stabil
gewesen wäre. Erst um 1700 etwa waren die Vorschriften von
1580 wirklich ins Leben eingeführt. Aber seitdem hatte man
sich einige Menschenalter hindurch nicht eigentlich fortgebildet.
Im 19. Jahrhundert freilich sind die Grundlehren aller
subjektivistischen Erziehung, wie sie des halb antiken Humanitäts—
ideals an sich nicht bedürfen, auch der Elementarschule voll
zugute gekommen. Hatten schon in der zweiten Hälfte des
18. Jahrhunderts so große Pädagogen und Psychologen wie
Pestalozzi und Tetens, der eine dem Süden, der andere dem
Norden des Vaterlandes zugehörig, die harmonische Ausbildung
der Kräfte und Anlagen und als deren Folge eine frohe edle
Menschlichkeit als Ziel moderner Erziehung anerkannt, so ist
diese Lehre im Laufe des 19. Jahrhunderts in den wunder—
barsten und feinsten Verzweigungen in die Elementarschule
eingedrungen und hat die edelste, weil aristokratische Demokra—
tisierung der Nation herbeigeführt.
Die Mittelschulen aber, deren in den ersten Jahrzehnten
des 18. Jahrhunderts allein auf preußischem Boden gegen vier—
hundert begegnen, waren an sich wohl eine Schöpfung früherer
Zeiten. Was dabei.die höchsten Lehrziele einer einfachen Bürger—
schulerziehung gegen Ende des 16. Jahrhunderts waren, läßt
sich vielleicht am besten aus der Cyclopaedia Paracelsica
Ohristiana vom Jahre 1585 ersehen!. Da soll der Knabe vor
allem Deutsch lesen und schreiben lernen. Dann beginnt das
Rechnen in Spezies, Regeldetri u. a. und nach ihm das Abfassen
von Geschäftsschreiben, überhaupt deutscher Aufsatz für praktische
Zwecke: bis das Meisterstück gemacht wird. Hierauf geht der
Knabe, der inzwischen an den Feiertagen auch Lautenschlagen,
Geigen, Harfen und Pfeifen gelernt hat, ins Welschland, um
Ztalienisch zu lernen, wohl auch noch nach Frankreich und
Kehrbach, Mitteilungen Bd. V S. 87 ff.