fullscreen: Alters- und Hinterlassenenversicherung

Industrien zugunsten des Personals weitgehende Fürsorgeeinrichtungen be- 
stehen, es doch an solchen bei der überwiegenden Zahl der privaten Betriebe 
noch fehlt. Ganz besonders fehlt es daran im Gewerbe und in der Land- 
wirtschaft, dann aber auch in gewissen Industriegruppen. Bemerkenswert ist 
sodann, dass die bestehenden Einrichtungen im wesentlichen den Ange- 
stellten zugute kommen, während die Arbeiterschaft in ihrer grossen 
Mehrzahl der Arbeitgeberfürsorge noch entbehrt. In der privaten Lebens- 
versicherung ist die von einzelnen Versicherungsgesellschaften betriebene 
Volksversicherung allerdings der grossen Masse der Bevölkerung zugänglich. 
Sie wird von vielen benützt, bietet jedoch im allgemeinen nur geringe Ka- 
pitalbeträge, die im Todesfall den Hinterlassenen über die erste Zeit hin- 
weghelfen können, ohne ihnen aber eine auch nur bescheidenen Ansprüchen 
genügende Fürsorge gewähren zu können. 
Die Erhebung über die bestehenden Versicherungseinrichtungen hat 
sehr viel Zeit beansprucht. Zunächst wurden für die privaten Arbeitgeber, 
im Einverständnis mit dem Zentralverband der Arbeitgeberorganisationen, 
die einlässlichen Fragebogen aufgestellt. Die Sammlung der ausgefüllten 
Fragebogen ging nur langsam vonstatten. Die beteiligten Stellen, sowohl 
der Zentralverband wie das Amt, mussten zahlreiche nicht vollständig aus- 
gefüllte Fragebogen zurücksenden, und speziell dem Zentralverband gelang 
es nur dank eines erneuten Aufrufes an seine Unterverbände, das Material 
schliesslich zur Hauptsache hereinzubekommen. Es darf aber heute gesagt wer- 
den, dass die Erhebung, die auf Ende 1925 als Stichtag abstellt, vorbehältlich 
gewisser untergeordneter Ausnahmen, alle wesentlichen Fürsorgeeinrichtungen 
umfasst. Die Publikation ihrer Ergebnisse dürfte somit ein ziemlich lücken- 
loses Bild dessen bieten, was in der Schweiz an Personalfürsorge geleistet 
worden ist. Dem Zentralverband der Arbeitgeberorganisationen sowie allen 
andern öffentlichen und privaten Stellen, die an dieser Erhebung mitgewirkt 
haben, sei für ihr Entgegenkommen und für die grosse Mühe, die sie auf- 
wendeten, an dieser Stelle der verbindlichste Dank ausgesprochen. 
Die andere Erhebung über die Belastung der Armenpflege durch Greise, 
Witwen und Waisen in bestimmten Typgemeinden der einzelnen Kantone ist 
zurzeit im Gange. Ihre Veranstaltung hat sich zufolge der Schwierigkeiten 
der Auswahl dieser Typgemeinden und weil bei gewissen Berggemeinden eine 
Verbindung mit der Erhebung für die Motion Baumberger betreffend Ent- 
völkerung der Gebirgsgegenden versucht wurde, etwas verzögert. Von ihren 
Ergebnissen, die natürlich mit Vorsicht zu bewerten sind, weil sie im wesent- 
lichen auf Stichproben beruhen, ist jedoch zum mindesten ein ungefähres 
Bild über das mögliche Mass der Entlastung der Armenpflege bei Einführung 
der allgemeinen Alters- und Hinterlassenenversicherung zu erwarten. 
Auf Grund dieser vorbereitenden Arbeiten ist ein Projekt für eine obliga- 
torische Alters- und Hinterlassenenversicherung des Volkes mit einheitlichen 
Beiträgen und einheitlichen Versicherungsleistungen aufgestellt und zunächst im 
Frühling dieses Jahres einer kleinen Kommission von Fachleuten unterbreitet
	        
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