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Zweiundzwanzigstes Buch.
lichen Auffassung in der Zeit des Sturmes und Dranges und
erst recht in den folgenden Jahrzehnten noch als dramatisch
fruchtbar zu denken? In einer Zeit, die sich eben durch einen
gewaltigen Wandel — und das hieß zunächst ein Chaos —
auch sittlicher Weltanschauungen nach neuen, fernen Zielen
durchrang?
Aber selbst die Immanenz an sich ist bei Shakespeare eine
andere, als sie schon die neuen Zeiten des 18. Jahrhunderts
meinten, und hatte darum auch ihrerseits für diese ihre Bedenken.
Im Grunde stellt sich nämlich Shakespeare das Schicksal doch noch
als transzendent vor: es ist eine starre sittliche Weltordnung,
deren einzelne Paragraphen sich gleichsam in dem Gewissen seiner
Gestalten widerspiegeln; nichts hat seine Sittlichkeit schon von
der Labilität der Einzelvorschriften je nach Zeit und Ort, die
mit dem formalen Kantschen Du sollst so unzertrennlich ver—
tnüpft ist. Sie ist daher gewiß jeder Willkür fern und insofern
mmanent, als sie unverbrüchlich gilt und göttliche Eingriffe
nicht mehr zuläßt; aber in ihrer wandlungsunfähigen Starr—
heit erscheint sie doch wieder als ein gleichsam sachliches un⸗—
geschriebenes Gesetz nicht in, sondern über der Menschheit.
Darum bleiben die Shakespeareschen Gestalten auch durchweg
noch dem Wunderbaren zugänglich; ja eben im Wunderbaren
äußert sich ihnen oft genug das droben hangende Sittlichkeits—
gesetz, und da dies strafend geschieht, so erscheint das Wunder⸗
hare als „Symbol der Nachtseite des menschlichen Gemütes“.
Nach alledem wird man beherzigen müssen: auch diese Auf—
fassung des Schicksals konnte die Dramatiker des Sturmes und
Dranges im letzten Grunde eher verwirren als fördern!.
Man lese in diesem Zusammenhange die feinsinnigen Bemerkungen
Windelbands (Die Lehre vom Zufall S. 65—66): „Mochte sich eine frühere
Zeit damit begnügen, daß auf die Schuld durch die Einwirkung höherer
anbegreiflicher Mächte die Katastrophe und die Sühne folgte, mochte daher
das Prinzip der griechischen Tragödien das Fatum sein, dessen unerbitt—
liche Macht mit dem Gehalt der sittlichen Zwecknotwendigkeit getränkt
war, so genügt es uns nicht mehr, zu sehen, wie durch das, was wir
taufal einen Zufall nennen, die sittlichen Zwecke erreicht werden, nicht