§ 141. Einkommen im Allgemeinen. 265
digen, die Mittel hierzu vielmehr ans der Wirthschaft Anderer
nnvergolten empfangen oder entnehmen, zehren von dem Ein-,
kommen oder überhaupt von dem Vermögen Anderer. Der für \
Andere Arbeitende aber lebt ebensowenig von dem Einkommen
oder Kapital des Arbeitgebers und Käufers der erarbeiteten
Producte wie der ausleihende Kapitalist von den Arbeitserfolgcn !
und Vermögensnntzungcn seines Schuldners. Beide beziehen ì
gleich jedem anderen Producenten ihr Einkommen als ursprüng- '
liches und leben, indem sie dasselbe für persönliche Zwecke j
verwenden, von ihren eigenen Producten.
Als Bedarfseinlmmmen oder nothwendiges Einkommen
erscheint der Theil eines Einkommens, welcher zum angemessenen
Unterhalt des Empfängers unbedingt, nicht blos vermeintlich
sondern thatsächlich, erforderlich ist und deshalb jedenfalls zur
Deckung des persönlichen Bedarfs ge- und verbraucht werden
muß; als freies Einkommen derjenige, welcher nach Be
friedigung der unentbehrlichen Lebensbedürfnisse noch übrig und
unbeschränkt verfügbar bleibt, demnach beliebig entweder zur
Erweiterung des eigenen und fremden Lebensgenusses oder zur
nachhaltigen Vermehrung des Vermögens verwendet werden kann.
Wo das Einkommen einen solchen freien Werthsüberschuß selbst
bei sparsamster Einschränkung nicht darbietet, ist nur nothdürftigcs
Auskommen, aber keine fortschreitende und auf die Hebung
des Kultur-zustandes günstig zurückwirkende Verbesserung der
wirthschaftlichen Lage möglich.
Außerdem unterscheidet man endlich auch ordentliches
und außerordentliches Einkommen, je nachdem dasselbe
in sich regelmäßig wiederholenden Einnahmen fortdauernder, oder
iil lediglich vereinzelt eintretenden und keineswegs regelmäßig
wiederkehrenden Einnahmen gelegentlich zufließt. Auf ersteres
kann bei Bemessung des geivöhnlichen Verbrauchs gerechnet
werden, auf letzteres nicht.
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Die Größe des Volkseinkommens ergiebt sich,
insoweit es der nationalen Production entstalnmt, ails der
Gesammtmenge der neuen Werthe in den durch die Volks
wirthschaft alljährlich neu producirten Gütern, und ist gleich
der Gesammtsumme aller ursprünglichen Einzeleinkommen
der im Volke vorhandenen Producenten.