86 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel.
weniger sie fertig, um so mehr Gegenstand der Kritik ist und
aicht der Historie.“
Für die nationale Entwicklung aber ergab sich daraus die
Notwendigkeit, nicht dem Rate Schillers zu folgen, den er
übrigens auch selbst praktisch wenn nicht verschmäht, so doch ein—
geschränkt haben würde, sondern hart und streng nach dem zu
streben, was dem neuen Erziehungsideal eben noch fehlte, nach
seiner nationalen Bestimmtheit.
Es ist ein Prozeß, der schon früh beginnt; der aber, soweit
er wirksam wird, zunächst eine wesentlich staatliche Färbung
annimmt. Denn praktisch betrachtet sind „Bürger und Mensch
einander nicht entgegengesetzt, wie Rousseau behauptet“, sondern
eins. Und hier wird nun eine Verbindung zwischen Staat
und Erziehung zunächst dadurch angebahnt, daß man fordert,
eben der Staat solle die sittliche Erziehung der Einzelperson,
ihre Aufklärung, ihre Veredelung durchfüühren: wobei dann
ohne weiteres Zugeständnisse an eine auch politische Erziehung
im Sinne eben des Staates gemacht werden. Es war bis zu
einem gewissen Grade der Standpunkt schon Basedows und der
frühen Philanthropinisten, ohne daß freilich schon die Gemüts—
und Willenserziehung stärker betont worden wäre. Aber hier—
über ging dann die jüngere, braunschweigische Gruppe der
Philanthropinisten, also Campe und andere, bereits hinaus: bei
ihnen machten sich schon die spezifisch subjektivistischen Ideale,
deren konkret pädagogische Vertretung bis dahin noch gefehlt
hatte, bemerklich: die Einzelperson soll von sich aus, im Bereiche
ihres Lebenwollens und Lebenkönnens, gefördert werden in
allen ihren Richtungen; geschähe das selbstlos seitens des
Staates, so werde sich dabei eben auch das richtige Staats—
leben einfinden. Und wiederum eine etwas höhere Stufe
subjektivistischer Forderungen wird dann in den neunziger
Jahren vornehmlich erreicht; vertreten ist sie z. B. durch
Stephani, Zöllner, Zachariage, Pölitz, Krug; und charakteristisch
Trapp Ephilanthropinisth im „Brauuschweig. Journal“ 1788
2. Stück, S. 269.