Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 87 
kommt sie in Vossens „Versuch über die Erziehung für den 
Staat als Bedürfnis unserer Zeit zur Beförderung des Bürger⸗ 
wohls und der Regentensicherheit“ (1799) zum Ausdruck. Da 
wird eine Erziehung der freien Einzelperson nicht so sehr durch 
den Staat wie für den Staat in Betracht gezogen; der Staat 
habe nicht bloß zu geben, sondern auch zu fordern: der 
Einzelne, ein in sich verantwortliches Subjekt, bedürfe zum 
Ausgleiche seiner Selbständigkeit gegen die Forderungen des 
Gemeinwohls einer regulierenden Erziehung zu den sittlichen 
Pflichten des Patriotismus. Dabei war zunächst und der 
Hauptsache nach nur an die Erziehung zum partikularen 
Patriotismus in irgendeinem der deutschen Staaten und 
Stätchen gedacht. Aber konnte man dabei stehen bleiben? 
Ganz und groß trat aus dieser langsamen Entwicklung schließ⸗ 
lich die Idee einer allgemeinen deutschen Vaterlandsliebe hervor, 
wie sie Männer wie von Zedlitz, von Rochow, von Bonstetten 
geahnt, wie sie Humboldt und in seinen letzten Jahren Schiller, 
wie sie Fichte und Arndt später in drangvoller Zeit verkündet 
haben. 
Es war der Weg, auf dem sich das sittliche Ideal über⸗ 
haupt und das Humanitätsideal im besonderen immer mehr 
nit konkretem Inhalt füllten, bis dieser in Gedankengängen 
wie denen von Fichtes „Reden an die deutsche Nation“ in einer 
Lehre von tausend Einzelpflichten zutage brach. Diese Erfüllung 
des neuen Ideals aber mit sittlichen wie auch ästhetischen und 
intellektuglistischen Vorschriften wurde doch der Hauptsache nach, 
soweit sie von gründlicher Wirkung war, im Verlaufe der Er— 
ziehungsgeschichte selbst, in der Durchbildung neuer Typen der 
Hdoch⸗, Mittel- und Elementarschule erreicht; und der Staat 
wurde zu dieser Entwicklung an erster Stelle nur insofern 
herangezogen, als man volle Bewegungsfreiheit für die Ent— 
wicklung dieser Schultypen beanspruchte. 
Es sind im Grunde die ersten fundamentalen und kon⸗ 
stitutionellen wirklichen Freiheiten, die man in Deutschland 
überhaupt gefordert hat! Der Bereich der allgemeinen 
Menschenrechte an erster Stelle begrenzt auf den Gedanken der
	        
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