Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 87
kommt sie in Vossens „Versuch über die Erziehung für den
Staat als Bedürfnis unserer Zeit zur Beförderung des Bürger⸗
wohls und der Regentensicherheit“ (1799) zum Ausdruck. Da
wird eine Erziehung der freien Einzelperson nicht so sehr durch
den Staat wie für den Staat in Betracht gezogen; der Staat
habe nicht bloß zu geben, sondern auch zu fordern: der
Einzelne, ein in sich verantwortliches Subjekt, bedürfe zum
Ausgleiche seiner Selbständigkeit gegen die Forderungen des
Gemeinwohls einer regulierenden Erziehung zu den sittlichen
Pflichten des Patriotismus. Dabei war zunächst und der
Hauptsache nach nur an die Erziehung zum partikularen
Patriotismus in irgendeinem der deutschen Staaten und
Stätchen gedacht. Aber konnte man dabei stehen bleiben?
Ganz und groß trat aus dieser langsamen Entwicklung schließ⸗
lich die Idee einer allgemeinen deutschen Vaterlandsliebe hervor,
wie sie Männer wie von Zedlitz, von Rochow, von Bonstetten
geahnt, wie sie Humboldt und in seinen letzten Jahren Schiller,
wie sie Fichte und Arndt später in drangvoller Zeit verkündet
haben.
Es war der Weg, auf dem sich das sittliche Ideal über⸗
haupt und das Humanitätsideal im besonderen immer mehr
nit konkretem Inhalt füllten, bis dieser in Gedankengängen
wie denen von Fichtes „Reden an die deutsche Nation“ in einer
Lehre von tausend Einzelpflichten zutage brach. Diese Erfüllung
des neuen Ideals aber mit sittlichen wie auch ästhetischen und
intellektuglistischen Vorschriften wurde doch der Hauptsache nach,
soweit sie von gründlicher Wirkung war, im Verlaufe der Er—
ziehungsgeschichte selbst, in der Durchbildung neuer Typen der
Hdoch⸗, Mittel- und Elementarschule erreicht; und der Staat
wurde zu dieser Entwicklung an erster Stelle nur insofern
herangezogen, als man volle Bewegungsfreiheit für die Ent—
wicklung dieser Schultypen beanspruchte.
Es sind im Grunde die ersten fundamentalen und kon⸗
stitutionellen wirklichen Freiheiten, die man in Deutschland
überhaupt gefordert hat! Der Bereich der allgemeinen
Menschenrechte an erster Stelle begrenzt auf den Gedanken der