Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

102 Dreiundzwanzigstes Buch. Erstes Kapitel. 
schichte der kursächsischen Volksschule in dieser Zeit anschaulich 
—VDD0 
18. Jahrhundert hinein als kirchliche Anstalt betrachtet; doch war 
sich der Staat seiner Pflicht, sie fortzuentwickeln, schon bewußt; 
bereits im Jahre 1713 haben die Pfarrer staatliche Anweisung 
erhalten, auf dem Lande Sommerschulen mit einem Unterrichte 
von wöchentlich mindestens vier Stunden einzurichten. Dabei galt 
die Schulpflicht der Knaben als herkömmlich, und im Jahre 
1724 wurde zum ersten Male, wenn auch nur leise, die Schul⸗ 
pflicht auch der Mädchen betont. 
In der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts wurde dann 
die Volksschule immer mehr als öffentliche und somit staat⸗ 
jiche Anstalt betrachtet, so zuerst in dem Generale von 
1769 und vollends in den Generalien von 1803 und 1807; 
aund demgemäß begann eine lebendige Schulgesetzgebung, welche 
den regelmäßigen Schulbesuch durchzusetzen suchte, die Lehrer— 
vorbildung ins Auge faßte, die Gehälter der nun immer mehr 
berufsmäßigen Volksschullehrer zu erhöhen und zu regeln be— 
strebt war und die Einführung auch nicht kirchlicher Unterrichts— 
gegenstände betonte. 
Es waren Bestrebungen, die mit den etwa gleichzeitigen 
Besserungsversuchen in Preußen und Osterreich Hand in Hand 
gingen und mit den Namen von Rochows und Felbigers aufs 
innigste verquickt sind!. Und gewiß sind sie nicht ohne Er— 
folg geblieben, mochte auch die soziale Stellung des Lehrers 
in der Gemeinde und gegenüber der Kirche noch immer gedrückt 
bleiben, mochte auch die finanzielle Fundamentierung noch 
vielen Wünschen Raum lassen, mochte endlich auch das erreichte 
Maß des Wissens noch recht bescheiden sein. 
Aber auf den modernen Stand ist die Volksschule durch 
all diese Reformen dennoch nicht gehoben worden. Wenn 
irgendwo einmal klar der Beweis geliefert werden kann, daß 
nicht äußere Fürsorge noch so eingehender Art, ja selbst nicht 
geistiger Forschritt in dem einmal bestehenden üblichen Zeit— 
1Band VII, 2, S. 754.
	        
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