Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 105
Wie sie nun aber gewährleisten? — Kann sie Sache der
Religion sein? Es hieße den Weg an seinem Ende beginnen:
„Die Gefühle der Liebe, des Vertrauens, des Dankes müssen
in mir entwickelt sein, ehe ich sie auf Gott anwenden kann.
Ich muß Menschen lieben, ich muß Menschen trauen, ehe ich
mich dahin erheben kann, Gott zu lieben.“
Oder kann sie Sache des im Bereiche der alten kirchlich⸗
religiössen Zusammenhänge rational gewordenen Volksunter—
richts sein? Schwarz, einer der Schüler Pestalozzis, trifft
dessen Sinn 1803 mit dem Urteil: „Endlich werden wir uns
doch von dem Wesen losreißen müssen, daß die Ordnung in
dem Kopfe des Lehrers nicht die sei, wonach sich das Wissen
des Schülers entwickelt.“
Von ganz anderer Seite her löste Pestalozzi das Problem
des subjektivistischen Elementarunterrichts, wie es zusammenfiel
mit dem Problem der Erziehung. „Der erste Unterricht des
Kindes sei nie die Sache des Kopfes, er sei nie die Sache der
Vernunft, er sei ewig, ewig die Sache der Sinne (natürlich
auch des inneren Sinnes), er sei ewig die Sache des Herzens,
die Sache der Mütter.“ So beginne er denn von Kindes⸗
heinen an und stütze sich auf die bloße Anschauung, auf die
einfache wahrhaftige Aufnahme der Dinge der nächsten Außen⸗
und Innenwelt. Denn diese allein kann das Kind langsam
beherrschen lernen, und eben in ihrer ruhigen, gegenständlichen
Aufnahme wird es wahrhaftig. So wird Anschauung auch
zum Quell reiner Sittlichkeit, und die innige Vermählung des
Asthetischen und Ethischen, die Schiller fur die Vollendung der
Kultur des subjektiven Menschen predigte!, wiederholt sich hier
für deren anfänglichsten Beginn. „Als sittliches Wesen aber
fühle ich eine Kraft in mir, die ist, weil ich bin, und ich bin, weil
sie ist. Ich vervollkommne mich selbst, wenn ich mir das, was
ich soll, zum Gesetz dessen mache, was ich will. So entsteht
mit einer anderen Art, alle Dinge dieser Art anzusehen, auch
der reine Wille zur Veredlung, durch welchen ich mich nicht
Voal. Band VIII, 2, S. 388 ff.