Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 117
Verbindung, die Individuen eingehen können, die Ehe. Rein
auf geistiger und seelischer gegenseitiger Ergänzung soll sie
aufgebaut sein und nur durch die einfache Form staatlicher
Bestätigung äußerlich sanktioniert: fällt die Voraussetzung
seelischen Verständnisses hinweg, so darf ihrer Lösung nichts
entgegenstehen.
Wird die Familie, die Urzelle alles europäischen staat—
lichen Lebens, so fast subjektiver Willkür ausgeliefert oder
edenfalls einer Freiheit, welche erst die Radikalen der zweiten
sfubjektivistischen Periode, etwa seit den achtziger Jahren des
19. Jahrhunderts wieder ernstlicher gefordert haben, so läßt
sich denken, daß auch dem Staate Funktionen, welche die Frei—
heit des Einzelnen beschränken könnten, nur kärglich zugemessen
werden. Im Grunde reduzieren sich diese Funktionen auf den
Schutz der Selbständigkeit des Ganzen nach außen und den
Rechtsschutz nach innen.
Dabei geht Humboldt in der ersteren Richtung nur so
weit, als es die unbedingte Sicherheit der Förderung selbstän⸗
diger innerer Entwicklung verlangt. Er tritt daher, soweit
das Hauptmittel einer guten auswärtigen Politik, das Heer,
in Betracht kommt, keineswegs für Ziele ein, die sich etwa der
allgemeinen Dienstpflicht genähert hätten: als eine viel zu
starke Bindung der Individuen würde ihm diese erschienen
sein: vielmehr rät er zu einer Durchbildung der äußeren Schutz⸗
vorrichtung etwa im Sinne einer Heerespflicht von Milizen.
In seinem inneren Ausleben aber muß der Staat nach
ihm aͤlles vermeiden, was auch nur im geringsten nach Bevor⸗
mundung oder gar Beherrschung der Einzelpersonen schmeckt.
Sucht er in dieser Richtung eigene Ziele, so fälscht er die
Entwicklung der zartesten Triebe des menschlichen Herzens, des
Rechtssinnes, des Gefühlslebens, der Moral. Nicht einmal in
die Erziehung, es sei denn die der Unmündigen, sich ein⸗
zumischen ist ihm gestattet. Noch viel weniger natürlich darf
er die Weltanschauung des Einzelnen, das Ergebnis subjektiver
Selbsterziehung, antasten. Darum find alle Religionen von
staatlichem Eingriffe frei. und das Wort von der freien Kirche