Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 121
des mittelalterlichen öffentlichen Lebens zuführte: da waren
Gebundenheit an die Scholle, Gebundenheit an veraltete ge—
nossenschaftliche Formen, private Herrschaftsrechte, die, einst
oseudostaatlich entwickelt, dem neuen subjektiven Leben entgegen—
standen, mit möglichster Schonung und unter einfachster Um—
bildung des Bestehenden zu beseitigen. Es sind die Gebiete
der Bauernbefreiung, der Einführung des freien Zuges und
der Gewerbefreiheit, der Abschaffung der patrimonialen Ver—
hältnisse, die sich hier aufdrängen. Aber keines von diesen
Gebieten hat Humboldt auch nur berührt: seine Ausführungen
gelten allein einem höheren Stockwerke gleichsam des öffent—
lichen Daseins: demjenigen, in dem sich das Leben des natur—
rechtlichen und Aufklärunasstaates des 16. bis 18. Jahrhunderts
bewegte.
Da ist es denn selbstverständlich, daß er mit seinen Aus—
führungen, insofern durch sie praktische Umwälzungen bezweckt
wurden, zunächst gleichsam in der Luft stehen blieb; denn
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Staates an erster Stelle und vor allem das untere Stockwerk
des mittelalterlichen Staates und dessen soziale und auch noch
wirtschaftliche Fundamentierung beseitigt werden: dann erst kam
der obere Ausbau und damit auch der Voranschlag Humboldts
für diesen in Betracht.
Fürwahr eine auf den ersten Anblick merkwürdige Ent—
wicklung der ersten tastenden Versuche, das Ideal eines neuen
Staatslebens der subjektivistischen Zeit zu finden. Und merk—
würdiger fast noch, zieht man außer dem Denken Humboldts
auch dasjenige Schillers und anderer ihm verwandter Kreise
in Betracht. Was man da insgesamt ins Auge faßte, waren
zunächst sozusagen nur die Grenzpunkte, von denen aus das neue
Staatsideal zu entfalten wäre: Schiller drang vor allem auf
eine subjektivistische Erziehung der Individuen, dann werde
sich alles Weitere von selbst ergeben; und Humboldt zeichnete
dies Weitere nicht in seinem organischen Aufriß, sondern in
einem Querschnitte gleichsam seines obersten Ausbaues, seiner
einstigen Vollendung.