Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Neue Anschauungen von Staat und Gesellschaft. 121 
des mittelalterlichen öffentlichen Lebens zuführte: da waren 
Gebundenheit an die Scholle, Gebundenheit an veraltete ge— 
nossenschaftliche Formen, private Herrschaftsrechte, die, einst 
oseudostaatlich entwickelt, dem neuen subjektiven Leben entgegen— 
standen, mit möglichster Schonung und unter einfachster Um— 
bildung des Bestehenden zu beseitigen. Es sind die Gebiete 
der Bauernbefreiung, der Einführung des freien Zuges und 
der Gewerbefreiheit, der Abschaffung der patrimonialen Ver— 
hältnisse, die sich hier aufdrängen. Aber keines von diesen 
Gebieten hat Humboldt auch nur berührt: seine Ausführungen 
gelten allein einem höheren Stockwerke gleichsam des öffent— 
lichen Daseins: demjenigen, in dem sich das Leben des natur— 
rechtlichen und Aufklärunasstaates des 16. bis 18. Jahrhunderts 
bewegte. 
Da ist es denn selbstverständlich, daß er mit seinen Aus— 
führungen, insofern durch sie praktische Umwälzungen bezweckt 
wurden, zunächst gleichsam in der Luft stehen blieb; denn 
—D— 
Staates an erster Stelle und vor allem das untere Stockwerk 
des mittelalterlichen Staates und dessen soziale und auch noch 
wirtschaftliche Fundamentierung beseitigt werden: dann erst kam 
der obere Ausbau und damit auch der Voranschlag Humboldts 
für diesen in Betracht. 
Fürwahr eine auf den ersten Anblick merkwürdige Ent— 
wicklung der ersten tastenden Versuche, das Ideal eines neuen 
Staatslebens der subjektivistischen Zeit zu finden. Und merk— 
würdiger fast noch, zieht man außer dem Denken Humboldts 
auch dasjenige Schillers und anderer ihm verwandter Kreise 
in Betracht. Was man da insgesamt ins Auge faßte, waren 
zunächst sozusagen nur die Grenzpunkte, von denen aus das neue 
Staatsideal zu entfalten wäre: Schiller drang vor allem auf 
eine subjektivistische Erziehung der Individuen, dann werde 
sich alles Weitere von selbst ergeben; und Humboldt zeichnete 
dies Weitere nicht in seinem organischen Aufriß, sondern in 
einem Querschnitte gleichsam seines obersten Ausbaues, seiner 
einstigen Vollendung.
	        
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