Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 127 
in der Eidgenossenschaft seit Kaiser Rudolfs, Albrechts, Hein⸗ 
richs VII. Zeiten gebildet hatte, noch im Mittelalter kein 
Zweifel. Aber darauf begann die Absplitterung, leise, in fast 
unmerklichen Schattierungen des Begriffes der politischen An— 
teilnahme: bis mit dem Westfälischen Frieden die volle tatsäch— 
liche Lostrennung erreicht war. 
Geht man den Rhein weiter abwärts, so gelangt man in 
das vielumstrittene Oberrheintal zwischen Basel und Mainz 
und an den Mittelrhein zwischen Mainz und Köln. Hier hatte 
sich die Grenze des Reiches in seinen besten Zeiten weit jen— 
seits der eigentlichen Rheingegenden an der Maas hingezogen. 
Aber wer exrinnerte sich im 18. Jahrhundert noch leicht, daß 
Pont⸗a⸗Mousson einst, und noch im 14. Jahrhundert, eine 
Markgrafschaft des Heiligen Römischen Reiches gewesen war? 
Bereits gegen Ende des 18. Jahrhunderts, schon unter Philipp 
dem Schönen von Frankreich, hatte jene Politik der Abbröcke⸗ 
lung begonnen, die sich zu der Zeit der Armagnaken fort— 
setzte und mit den Reunionen Ludwigs XIV. abschloß: und in 
ihr hatte Frankreich im Oberland an allen strategisch wichtigen 
Stellen den Rhein erreicht, wenn nicht gar gelegentlich über— 
schritten: und nur das Moseltal mit seiner verwickelten Länder⸗ 
und Staatenbildung wehrte sich noch besser gegen französischen 
Andrang. 
Nördlich aber von den Gebieten stetiger französischer Fort⸗ 
schritte war das Schicksal der Reichsgrenzen im Grunde kein 
bdesseres gewesen. Zwar war hier die Entwicklung in früherer 
Zeit, im 15. Jahrhundert, durch die Entstehung des burgun⸗ 
dischen Reiches ebenso wie in spätester durch die Tatsache, daß 
Osterreich die südlichen Niederlande, das heutige Belgien, be⸗ 
saß, maskiert worden: doch war seit dem 16. Jahrhundert an 
der selbständigen Fortbildung Belgiens wie Hollands kaum noch 
ein Zweifel, um so mehr, da sich, auf Grund abweichender 
zultureller Entwicklung, die niederdeutschen Dialekte dieser 
Länder zu selbständigen Sprachen entfalteten. Formell ist aller⸗ 
dings wenigstens Belgien erst in der napoleonischen Zeit aus 
dem Reichsverbande geschieden. —
	        
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