Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 129
Nation, im Übergang etwa zur Staatswirtschaft und in der
Entwicklung einer zentralen, wirklich wirksamen Staatsgewalt.
Und insofern waren es Vorgänge, die, indem sie das Land
erst zur Heimat umschufen, es zugleich auch erst auf die Höhe
der längst bestehenden Landeskultur des westlichen Europas
brachten. Es war, im Vergleiche zur Entwicklung der west⸗
lichen Völker, die Ausfüllung einer wesentlichen Lücke noch
unserer Entwicklung.
Aber es waren doch anderseits auch wieder Vorgänge, die
einen eigenartigen Vorsprung der deutschen Entwicklung vor
der westlichen zur Folge hatten. Als sich das deutsche Land
nun, im 12. und 13. Jahrhundert, als wirklich ausgebaut
erwies, brach damit die Neigung zur Besiedlung ungebrochenen
Bodens in der Nation nicht auf einmal ab. Im Gegenteil:
sie dauerte noch Jahrhunderte fort: und sie erstreckte sich nun
auf die nichtdeutschen Gebiete der östlichen Nachbarschaft, in
die Gegenden hinein, wo die slawische Besiedlung noch kein
Hindernis für deutsche Unterkunft bot: und eine Kolonisation
des Ostens entwickelte sich, der mehr als zwei Fünftel des
heutigen Deutschlands erst verdankt werden.
Wie aber foll das außerordentliche Schlußergebnis dieser
Entwicklung mit nur einigen Worten bezeichnet werden? Es
muß an dieser Stelle genügen, festzustellen, daß die Besiedlung
das ganze reiche Donaugebiet ergriff, bis fast alle heutigen
Grenzen des Deutschtums in den Ostalpen, den Karpathen und
Siebenbürgen erreicht waren; daß Schlesien und die jenseits
Schlesiens liegenden polnischen deutschen Enklaven agrarischen
Charakters durch sie gewonnen wurden; daß das ganze deutsche
Baltikum ihr seine Entwicklung perdankt: und daß alles Land,
welches zwischen diesen Gebieten und dem Mutterlande liegt,
mit Ausnahme der tschechischen Teile Böhmens im Verlaufe dieser
ungeheuren Bewegung verdeutscht ward!.
Und erst um etwa 1400 kam der reiche Strom dieser
großen Kolonisation zum Stillstand.
1 Vgl. Genaueres in Band III, 1. 2, S. 330 ff.; III, 8, S. 348 ff.
Zamvprecht. Deutsche Geschichte. IX.