Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 137 
immer das Kaisertum etwas vom geistlichen Charakter. Der 
Kaiser erhielt nach wie vor bei der Krönung die niederen 
geistlichen Weihen, er trug nach wie vor die Alba in seinem 
Ornate; er war noch immer der Vogt der Kirche, wie denn 
Kaiser Sigmund in der Konzilienzeit erfolgreich als ein 
solcher advocatus generalis gehandelt hat; und als die Zeit 
der Konfessionstrennung da war, da verstand es sich für den 
Träger der Krone sozusagen von selbst, daß er katholisch bleiben 
müsse; und alle Kaiser bis zum Untergange des Reiches sind 
Katholiken gewesen. 
Konnte nun aber dieser Charakter des Kaisers seit der 
Reformation ohne Widerspruch bleiben? Waren die Institu⸗ 
tionen des Reiches, die mit ihm zusammenhingen und auf ihn 
Beziehung hatten, jetzt noch fürder haltbar? Die Evangelischen 
berneinten es, und sie vereinigten sich in dem Corpus evangeli- 
corum, das amtlich als zu Recht bestehend anerkannt wurde, 
wie zur Aufrechterhaltung ihres Bekenntnisses so zur ständigen 
Geltendmachung der daraus in der Reichsverfassung hervor⸗ 
gehenden Widersprüche. Theokratisches Kaisertum, in welcher 
Abschwächung auch immer, und evangelische Reichsstände waren 
in Zeiten noch nicht voll entwickelter Toleranz eine unerträg⸗ 
liche Verfassungsantinomie; und das Corpus evangelicorum 
bezeichnete in den Augen der Katholiken die gesetzlich gewähr⸗ 
leistete Rebellion, den ständigen Aufstand. 
Dies war aber keineswegs die einzige große Anomalie der 
Verfassung. 
Als im Verlaufe der Stauferzeit sich der Zerfall der 
Reichsverwaltung entschied und der Zerfall auch der Reichs⸗ 
finanzen immer deutlicher zutage trat, so daß der Versuch auch 
nur ihrer Sanierung unter Rudolf von Habsburg völlig mißlang, 
war damit im Grunde jede politische Vorbedingung für den 
Zerfall des Reiches geschaffen. In der Tat beschränkte sich 
das Königtum der zweiten Hälfte des Mittelalters auf einen 
immer kleineren Kreis des alten Mutterlandes, insbesondere 
Südwestdeutschland, insofern es sich nichte der Stützung durch 
Personalunion mit einer östlichen Kolonialmacht erfreute. Trat
	        
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