Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 161
aun die Entschädigungen der beiden Großmächte. War es
nicht von vornherein klar, daß beide ziemlich kärglich bedacht
werden würden? Am meisten gewann dabei doch noch
Preußen: denn es mußte gegen das noch immer übermächtige
Osterreich ein wenig gehoben werden, bis das Zünglein an
der Wage für die Kraft beider Staaten ungefähr gleich
stünde; auch verdiente es als protestantische und daher an sich
oppositionelle Macht einige Rücksicht. So büßte es zwar seine
getreuen niederrheinischen Länder ein, die sich in die beseli—
genden Zustände des französischen Imperiums verloren; aber
es erwarb dafür das mainzische Land in Thüringen und da—
mit vor allem Erfurt, Thüringens alte Hauptstadt; es bekam
ferner Hildesheim ausgeliefert und größere Teile Westfalens,
das Bistum Paderborn und Teile von Münster: ein Land,
das erst moralisch gewonnen sein wollte, aber verheißungsvolle
Gebiete. sterreich dagegen, das seine Rechnung mit Frank—
reich schon am 26. Dezember 1802 in einem direkten Vertrage
beglichen hatte, der später dem Reichsdeputationshauptschlusse
einverleibt wurde, erhielt direkt garnichts. Zwar wurden
hm für den Breisgau, den es an den Herzog von Modena
zab, die Bistümer Brixen und Trient zugesprochen, so daß es
nun im Besitze der gesamten Brennerstraße war; auch erhielt
der Großherzog von Toskana außer ihm früher zugeteilten
Gebieten nun noch ein Stück vom Bistum Eichstätt: aber
das waren doch nur Bestimmungen zu gunsten der Sekundo—
zenitur. Österreich selbst dagegen verlor Außerordentliches, ja
wurde eigentlich aus dem engeren Deutschland soweit wie nur
möglich auch seinem Einflusse nach entfernt durch den Wegfall
der geistlichen Kurfürsten, die es bisher zumeist in seinem poli—
tischen Gefolge gesehen hatte, durch die Kassation von über
700 Domherrenstellen, die Pfründen eines Adels, der über⸗
lieferungsmäßig zu ihm stand, durch die Beseitigung der Reichs⸗
anmittelbarkeit gewisser Teile des Adels überhaupt und durch
eine anderweite Regelung des Kollegiums der Kurfürsten.
Es sind Momente, die zu den eigentlichen Verfassungs⸗
änderungen des Reichsdeputationshauptschlusses, den letzten,
Lamprecht. Deutsche Geschichte. IX. J