Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 165
sonst unerhört despotische Rechte zu, 3. B. das Recht der
Aufenthaltsbestimmung für seine Untertanen, insbesondere für
die vonm Adel. Da war es denn begreiflich, wenn sich mancher
Untertan“ sogar nach dem Herzog Karl zurücksehnte. Aber
auch in Hessen⸗Darmstadt wurde die ständische Verfassung auf⸗
gehoben, und zu verwandten Attentaten schritt man nicht
minder in Baden und Bayern.
Und dies alles unter kriechender Demut vor Napoleon,
dem Großen, dem Heiland Deutschlands, dem Wiederhersteller
seiner Freiheit, dem Wiederhersteller insbesondere „des uralten
bayrischen Königtums“!
Wahrlich: war da noch von einem Deutschland zu sprechen?
In dieser Zeit las man in der „Mainzer Zeitung“: „Es gibt
kein Deutschland mehr. Was man für Anstrengungen einer gegen
ihre Auflösung ringenden Nation zu halten versucht sein könnte,
sind nur Klagen weniger Menschen am Grabe eines Volkes,
das sie überlebt haben.“
Und war es denn etwas so Sonderbares, wenn ein Volk
als solches abstarbe Auch Polen war gedritteilt worden und
schien zugrunde gegangen!
So kam es nur darauf an, die neu konstruierten Mittel⸗
staaten von Frankreichs Gnade in einer letzten Demütigung
nochmals wieder zusammenzufassen, um ihre Interessen, ihr
Gut und vor allem das Blut ihrer Bevölkerung verruchten
Zielen einer noch weitergreifenden Imperatorenpolitik dienstbar
zu machen. Und auch dies Letzte, Äußerste geschah.
Im Juni 1806 „unterhandelte“ Talleyrand mit Vertretern
von Bayern, Württemberg, Baden wegen Begründung des
Rheinbundes: d. h. er las ihnen der Hauptsache nach eine
Urkunde vor, wonach diese Staaten in majorem gloriam seines
Kaisers zu einem Bunde zusammentreten sollten, und hieß sie
unterschreiben. Dem Bunde hatten dann auch noch Dalberg,
Kleve⸗Berg, Hessen-Darmstadt und andere kleine Fürsten bei⸗
zutreten; sie sind vorher garnicht befragt worden. Und
wiederum erfolgte für die Teilnehmer eine fette Gebiets—
bergrößerung; und da es nichts mehr zu säkularisieren gab,