Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 173 
Mutterlande, die Wirkung. Der Siebenjährige Krieg mit 
seinen auch nach dem Westen zu übergreifenden Wechselfällen, 
insbesondere dem Siege der Preußen über die Franzosen bei 
Roßbach, machte Preußen zum ersten Male etwas populärer 
und die Welt am Rheine wenn auch nicht preußisch, so doch 
ein wenig Fritzisch: das Preußen Friedrichs, wenn auch noch nicht 
Preußen überhaupt erschien dem Deutschen zum ersten Male 
als eine Österreich vielleicht in manchem Stücke ebenbürtige 
Macht. 
Diese Anerkennung hat dann König Friedrich in seinen 
alten Tagen benutzt, um sterreich im Reiche entgegenzutreten. 
Es war die erste konsequente Nebenbuhlerpolitik der beiden 
deutschen Großmächte auf dem Boden des Reiches selbst, wenn 
sie auch noch mit vielen partikularistischen Motiven verknüpft 
erschien und sich selbstverständlich im Bereiche und mit den 
Mitteln der partikularen Territorialpolitik abspielte. 
Anlaß aber zu diesem ersten innerdeutschen Waffengange gab 
Osterreich. War es ein Zug des zugleich in besonders hohem 
Grade deutschen Wesens Josephs II., daß er der Expansions⸗ 
politik Osterreichs nach Süden und Osten noch den Versuch 
einer Ausdehnung nach Westen, nach dem Rheine zu, hinzu⸗ 
fügte? War es nur Ausdruck seines unruhigen Wesens 
überhaupt? Auch Maria Theresia und Josephs Nachfolger 
haben sich vor Anschlägen gegen Bayern nicht ferngehalten; 
uur daß Joseph sie viel energischer aussprach und durch— 
zuführen suchte. Dem trat nun Friedrich der Große ent⸗ 
gegen. Es kam zu einem freilich überaus matt geführten 
üriegen; im Frieden von Teschen (1779) erhielt Hsterreich nur 
das bayrische Innviertel, während Preußen seine Anwartschaft 
auf Ansbach-Bayreuth durch Osterreich gewährleistet erhielt: 
auf jenes hohenzollernsche Frankenland jenseits des Mains 
also, auf das es schon lange rechnete. Im Jahre 1791 hat 
dann der letzte Markgraf noch bei Lebzeiten sein Land gegen 
eine Geldabfindung an Preußen abgetreten. Es handelte sich 
1 S. Band VII, 2, S. 814 ff.
	        
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