Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Sprengung des alten Reiches und der alten Staatsverhältnisse. 175 
wie der Zusammenbruch der preußischen Politik sowie Preußens 
überhaupt. 
Im Verlaufe der ersten Jahre der Regierung Friedrich 
Wilhelms II. wurde die preußische Politik wesentlich mit durch 
die Verhältnisse im Westen in Anspruch genommen. Das 
nächste Interesse Preußens mußte hier sein, das seit 1756 be— 
stehende Bündnis zwischen Frankreich und Hsterreich, unter 
dessen Wirkungen auch noch die letzten Friedensjahrzehnte 
Friedrichs des Großen gestanden hatten, zu gunsten einer 
anderen Kombination zu zersetzen. Es war eine Aufgabe, 
deren Lösung noch Hertzberg, der Gehilfe bisher Friedrichs des 
Großen in der auswärtigen Politik, auf sich nahm. Anlaß, 
sie anzugreifen, gaben die Verhältnisse in Holland!. Dort be— 
standen schon längere Zeit Zwistigkeiten zwischen dem Hause 
Dranien und der Partei der Patrioten, mit der Frankreich 
gemeinsame Sache machte. In diesen Kämpfen, an denen 
Preußen insofern Anteil haben konnte, als der oranische Erb— 
statthalter Wilhelm V. mit einer Schwester König Friedrich 
Wilhelms II. vermählt war, war es 1786 soweit gekommen, 
daß die Patrioten den Erbstatthalter als Generalkapitän ab— 
setzten und dadurch zur Ohnmacht verdammten. Es war 
die Gelegenheit, die Preußen Anlaß zum Eingreifen gab; 
Ende 1787 überzogen preußische Truppen ohne Schwierigkeit 
fast ganz Holland; der französische Einfluß wurde beseitigt. 
Allein wenn Hertzberg und auch König Friedrich Wilhelm II. 
glaubten, dem werde eine Periode preußischen Einflusses folgen, 
so erwies sich das bald als ein Irrtum. Die führende Rolle im 
Haag übernahm, wie schon so lange im 17. und 18. Jahrhundert, 
wiederum England. 
Nun war freilich der nächste Schritt Hertzbergs der, daß 
er wie mit Holland so auch mit England im Jahre 1788 
Allianzen schloß, von denen er eine Lahmlegung des franzö— 
sischen Einflusses in Mitteleuropa und damit ein volles Gegen— 
gewicht gegen österreichische Aspirationen in Europa überhaupt 
1 Val. Band VI S. 78ff.
	        
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