178 Dreiundzwanzigstes Buch. Zweites Kapitel.
wurde; denn schon drängte sich der Gedanke weiterer Teilungen
auf, und Preußen machte speziell auf Danzig und Thorn und
die von beiden Städten beherrschten Lande Anspruch. Dem
gegenüber bedeutete es nun ein starkes Zurückweichen, als sich
Preußen vor dem Abschlusse der Koalition in dem Präliminar⸗
bertrage vom 285. Juli 1791 mit sterreich dahin einigte: man
wolle eine neue Verfassung, die sich Polen am 3. Mai 1791
gegeben hatte, anerkennen und im übrigen in Polen nichts
ohne Beiziehung Rußlands unternehmen, was um diese Zeit
im Grunde die Bestätigung der den Polen sympathischen
Erblichkeit des wettinischen Königtums bedeutete: mit Recht
konnte Leopold II. damals seine Freude darüber äußern, daß
Preußen durch die erneute Verbindung Polens und Sachsens
wiederum in einen Käfig gesperrt sei.
Freilich: während auf Grund dieser Abmachungen die
Koalition gegen Frankreich zu kämpfen begann, traten sich
Preußen und Rußland nunmehr allein zur Vergewaltigung
Polens immer näher. Am 23. Januar 1793 erfolgte zwischen
ihnen eine zweite Teilung Polens ohne Vorwissen gsterreichs,
in der Rußland der Löwenanteil wurde, Preußen aber immerhin
auch über 1000 Geviertmeilen mit über einer Million Seelen
zufielen: darunter die Städte Danzig und Thorn, die Woiwod⸗
schaften Posen, Gnesen, Kalisch, Lentschitz und Sieradien, die
Landschaften Kujavien und Dobrzyn, sowie Stadt und Kloster
Czenstochau. Es war eine politische Handlungsweise, die in
Hsterreich, sobald sie bekannt wurde, höchste Mißbilligung fand
und steigendes Mißtrauen hervorrufen mußte: Stimmungen, die
auch dann nicht schwanden, als durch einen dritten Teilungs—
vertrag in Konventionen vom 24. Oktober 1795 nun auch
Osterreich in Westgalizien ein neuer Anteil gesichert wurde
und Preußen Krakau und Sandomir unter der Voraussetzung
—D
bleibe, insoweit er zur strategischen Sicherung Schlesiens not⸗
wendig sei. Was aber war mit alledem für Preußen ge—
wonnen? Schon die zweite Teilung hatte ihm, mit Ausnahme
einiger Gebiete, ein in hohem Grade verwahrlostes Land und