Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 207
auch von ihnen aus, z. B. von der Entwicklung von kriminal⸗
psychologischen Anschauungen her, wie sie in Dawes „Pssay
on ecrimes“ (1782) vorliegen, leicht der Übergang zu staat—
licher Betrachtung, war diese sonst schon einigermaßen ent—⸗
wickelt, zu finden war.
An und für sich hatten gewiß auch schon Reformation
und Renaissance, ihrem Ursprunge nach zentraleuropäische,
italienische, deutsche Bewegungen, starken Einfluß auf eine freiere
Auffassung von Gesellschaft und Wirtschaft gehabt. In Italien
war eigentlich das ganze Mittelalter hindurch etwas von der
ökonomischen Freiheit des Imperium Romanum erhalten ge⸗—
blieben, durch dessen Gebiete einst Männer wie der Apostel
Paulus ohne Paß, Aufenthaltskarte und Gewerbeschein gezogen
waren und ihr Handwerk getrieben hatten allenthalben. Dazu
kam die gewerbliche und kommerzielle Blüte der großen Städte
seit dem 18. und 14. Jahrhundert, wie sie wirtschaftlich und
sozial freier denken lehrte. Ein Gleiches galt aber seit dem
14. und 15. Jahrhundert auch für Deutschland. Und hier
fügte dann die Reformation noch eine besondere, höhere Note
hinzu. Gewiß waren ihre Lehren an sich kein Freibrief und
keine Garantie größerer ökonomischer Freiheit: rein aus
geistigen Kämpfen gewonnen konnten sie sich gegenüber einer
finkenden Volkswirtschaft leicht zu schwach erweisen, um den
Verfall zu hindern oder ein sinkendes Wirtschaftsleben gar in
einen Kreis höherer ökonomischer Freiheit zu heben. So hat
die Reformation den wirtschaftlichen Rückgang des inneren
Deutschlands! nicht gehindert. Wohl aber waren sie da, wo
aus wirtschaftlichen Motiven her ein ökonomischer Aufschwung
eintrat, im hohen Grade geeignet, diesen in individualistischem
Sinne zu fördern und zu stützen: ja mehr noch, sie konnten
unter gunstigen Umständen in diesem Falle nur aus dem Be⸗
dürfnisse ihrer eigenen Evolution heraus eine geistige Grund⸗
lage schaffen, die auch der gesellschaftlichen Gestaltung und
dem juristischen Denken zugute kam und durch sie freiere
1 S. Band V, S. 488 ff., VI, S. 12 ff.