210 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
sich der Gedanke der modernen Repräsentativverfassung und die
Übersetzung der Theorie vom Staatsvertrage in unverbrüchliche
Wirklichkeit!.
Indem aber so auch staatliche Freiheit heraufzog seit der
glorreichen Revolution und seit der nicht minder glorreichen
Regierung des königlichen Oraniers, schien es an der Zeit,
das Ideal nicht bloß der politischen, sondern auch der wirt—
schaftlichen und sozialen Freiheit, eines konsequenten Subjek—
tivismus also in den Gebieten des harten materiellen Lebens,
wie es an sich schon aus der Entwicklung hervorblickte, nun
auch, und zwar mindestens theoretisch, als Postulat, zu ver—
wirklichen. So haben schon die Theorien Berkeleys und
Tuckers, Humes und Mortimers gefordert, daß das wirt—
schaftliche und soziale Individuum vom Staate emanzipiert
und sich selbst überlassen werden solle, um im Wettkampfe
aller gegen alle das jedesmal größtmögliche Glück als Lohn
spezifischer Tüchtigkeit zu gewinnen. Ihren klassischen Aus—
druck aber fand diese ganze Richtung in Adam Smiths
„Wealth of nations“, 1776, dem ersten, wenn auch noch in
vielen Punkten recht primitiven System subiektivistischen Wirt—
chaftslebens.
Inzwischen aber hatte sich auch schon in Frankreich die
Grundrichtung eines ökonomischen und sozialen Subjektivismus
zu zeigen begonnen. Mitten in der stärksten Durchbildung
des staatlichen Absolutismus und eben im Gegensatze zu ihm,
fundamentiert auf die Anfänge eines modernen Wirtschafts⸗
lebens, traten ihre Anfänge gegen Ende des 17. Jahrhunderts
auf: schon Boisguillebert hat es ausgesprochen, daß man dem
Individuum die Freiheit wirtschaftlicher Entwicklung ohne
staatlichen Zwischengriff geben solle: qu'on laisse faire la
nature! Um die Mitte des 18. Jahrhunderts aber hat dann
Montesquieu diesen Wahlspruch auch auf das soziale Gebiet
über die zum Teil aus den geschilderten Verhältnissen hervor—
gegangene Entwicklung des Naturrechts und der Lehre von der Teilung
der Gewalten s. unten Abschnitt IV.