Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

216 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel. 
samen, bald lächerlichen Despotie verbildet. Am besten fuhr 
dabei die Bevölkerung wohl noch in Baden, wenn es auch 
schmerzlich war, daß die Länder und Landteilchen, die sich 
allmählich im Bereiche des neuen Großherzogtums zusammen— 
fanden, erst nach dreimaligen Anderungen in gänzlich unhisto— 
rische Departements zusammengepfercht wurden. Am übelsten 
verlief die Entwickklung dagegen in Württemberg. Denn hier 
mißbrauchte der schlimme Tyrann König Friedrich das neue 
System zu polizeilicher Willkürherrschaft und wußte so fast alle 
Wohltaten der Revolution in Plagen zu verwandeln: Verbot des 
Auswanderns, Verbot sogar des Reisens im Lande ohne amtliche 
Erlaubnis, und zu alledem ein albernes System der Spionage 
waren Kennzeichen der neuen Herrschaft. Tüchtig wurde die 
neue Zeit dagegen auch in Bayern eingeleitet. Zwar warf 
auch hier der allmächtige Minister Montgelas erworbene und 
ererbte Landmassen rücksichtslos in die französischen Verwaltungs— 
einheiten zusammen. Aber innerhalb der neuen Ordnung hielt 
er auf wohlwollende Verwaltung, führte die Staatshoheit über 
die bis dahin allmächtige Kirche durch und verband damit 
die Pflege eines freieren geistigen Lebens vor allem in der 
Hauptstadt, zu dessen Hebung auch Protestanten, wie Feuer— 
bach, Jacobi, Thiersch, berufen wurden. Wurde dann die Summe 
der neuen Einrichtungen gleichsam noch einmal abgeschlossen und 
überboten durch die Einführung der Verfassung vom 1. Mai 1808, 
so durfte man dabei freilich nicht an die Absicht eines kon⸗ 
stitutionellen Regimes denken; es handelte sich nur um eine 
Nachahmung der französischen Scheinverfassung Napoleons, und 
die Reichsstände blieben ein Schemen. 
Wie man nun aber auch die mit alledem für den Süden und 
Westen Deutschlands eingeleiteten Reformen beurteilen mag: 
das eine wird sich von vornherein sagen lassen, daß sie in dem 
so vielfach schon zerklüfteten Deutschland gleichsam noch eine neue 
Grenzlinie einführten, daß sie insbesondere die süddeutschen 
Staaten von der staatlichen, rechtlichen, sozialen Entwicklung 
Preußens trennten. Während in Preußen, wie wir sehen
	        
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