218 Dreiundzwanzigstes Buch. Drittes Kapitel.
Kämpfen um die Einheit des neuen Reiches erfolgt ist? Bei
weitem von größerer Bedeutung sind die Vorgänge um die
Wende des 18. Jahrhunderts gewesen, die man unter der Be—⸗
zeichuung innerer Um- und Neubildungen zusammenfassen
kann: denn sie bedeuteten eine ganz neue Konstitution, sozu⸗
sagen, des nationalen Körpers überhaupt. Die Einsicht in ihr
Wesen wird deshalb auch keineswegs durch eine rein politische
Betrachtung und ihr zugrunde liegende kurze Angaben über
den allgemeinen Charakter der Hauptvorgänge erschöpft. Viel
tiefer ist hier zu graben.
Was sich um 1800 in Deutschland vollzog, war zunächst
eine grundsätzliche Liquidation der noch vorhandenen, nun
aber hinderlich werdenden Errungenschaften der mittelalter—
lichen Kultur: und weiterhin der Versuch, auf dem durch
Abbruch freigewordenen Bauplatze der nationalen Geschichte
ein neues Gebäude möalichst rein subiektivistischer Kultur zu
errichten.
Deshalb handelte es sich auch gar nicht bloß um eine
wirtschaftliche, soziale und politische Revolution; die geistige
Umwälzung war ebenso stark, und diese entzieht sich in diesem
Zusammenhange nur leichter der Betrachtung, weil sie in
Deutschland weit widerstandsloser und darum kräftiger als
anderswo verlief. Denn ist etwa der Stand der Kirchen, der
katholischen wie der evangelischen, in der neuen Zeit der alte
geblieben? Nicht bloß die tiefsten inneren Umbildungen unter
Aufhebung des Geistes des alten Dogmas wurden ihnen zu⸗
gemutet; die katholische Kirche wenigstens hatte auch jene ge⸗
waltige Revolution ihrer Verfassung zu erdulden, die aus der
Säkularisation, der Liquidation der besonderen mittelalter⸗
lichen Formen ihres Besitzes hervorging. Oder hat sich etwa
das alte Schulwesen erhalten? Wir wissen, wie die Nation
eben auf dem Gebiete der Erziehung am entschiedensten in
das neue Land des Subjektivismus vordrang; und eine neue
Pädagogik liquidierte tausend Einrichtungen der alten Schul—
verfassung; sogar die Universitäten, die stolzesten mit aller er⸗
haltenen Korporationen, wurden in ihrer Verfassung gründ—