Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 223
vielleicht ebenso ihre Söhne, in irgendeiner Rodung der
deutschen Mittelgebirge oder in einem Siedelunternehmen im
kolonialen Osten freiere und selbständigere Unterkunft fanden.
Dann aber war, vornehmlich seit der zweiten Hälfte des Mittel⸗
alters und seit dessen Schluß, die Zeit eingetreten, wo auch in
diesem Zusammenhange der Bevölkerungsabfluß versagte. Und
nun spätestens, wenn nicht schon früher, hieß es teilen. Die Hufe
der Ahnen wurde halbiert, gedrittelt, geviertelt: man kam
da unter Umständen schon auf Güter von höchstens 15 Morgen
Land: durfte man, trotz zunehmender Intensität des Anbaues,
in der Teilung noch weiter vorschreiten? Auch für die Aus—
— 0 die
ursprünglichen Grundlagen der Besiedlung.
Etwas besser stand es auf diesem Gebiete autonomer agra—
rischer Entwicklung in den Kolonialländern. Hier war Aufbau
und Ausbau der Flur von vornherein in freierer Weise erfolgt:
an den langen Straßenreihen der Kolonialdörfer hin hatte
jeder Vollbauer seine Hufe in einem zusammenhängenden
Stücke Landes erhalten: es gab keine Gemengelage und
keinen Flurzwang; und die Allmendeausstattung spielte, bei
der behaglicheren Existenz auf dem abgerundeten Eigenbesitz,
eine geringere Rolle. Zudem war die Hufe von vornherein
in einem größeren Ausmaße eingerichtet worden. So drängten
die Nachbarpflichten nicht, und intensiverer Anbau gestattete
späteren Generationen viel leichter eine, wenn auch immerhin
begrenzte Teilung der Hufe. Und selbst den kleinen Leuten,
der Zusatzbevölkerung, die sich auch in den Kolonialgebieten
seit Ausgang des Mittelalters stärker einfand, war es leichter,
sich einzuleben. Am Ende der langen Straßendörfer konnten
sie ohne große Beschwerde angesetzt werden; in den Mittel⸗
gebirgen trieben sie je länger je mehr etwas Hausindustrie;
in der Allmende, die nicht so viel bedeutete, hat man sie leichter
zu gewissen, an sich freilich meist geringen Nutzungen zugelassen.
Neben den umgewandelten Resten der Markgenossenschaft
hatten sich aber in den ursprünglich freien Dörfern bis ins
18. Jahrhundert auch noch umgewandelte Reste staatlicher