Full text: Neueste Zeit (Abt. 3)

Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 223 
vielleicht ebenso ihre Söhne, in irgendeiner Rodung der 
deutschen Mittelgebirge oder in einem Siedelunternehmen im 
kolonialen Osten freiere und selbständigere Unterkunft fanden. 
Dann aber war, vornehmlich seit der zweiten Hälfte des Mittel⸗ 
alters und seit dessen Schluß, die Zeit eingetreten, wo auch in 
diesem Zusammenhange der Bevölkerungsabfluß versagte. Und 
nun spätestens, wenn nicht schon früher, hieß es teilen. Die Hufe 
der Ahnen wurde halbiert, gedrittelt, geviertelt: man kam 
da unter Umständen schon auf Güter von höchstens 15 Morgen 
Land: durfte man, trotz zunehmender Intensität des Anbaues, 
in der Teilung noch weiter vorschreiten? Auch für die Aus— 
— 0 die 
ursprünglichen Grundlagen der Besiedlung. 
Etwas besser stand es auf diesem Gebiete autonomer agra— 
rischer Entwicklung in den Kolonialländern. Hier war Aufbau 
und Ausbau der Flur von vornherein in freierer Weise erfolgt: 
an den langen Straßenreihen der Kolonialdörfer hin hatte 
jeder Vollbauer seine Hufe in einem zusammenhängenden 
Stücke Landes erhalten: es gab keine Gemengelage und 
keinen Flurzwang; und die Allmendeausstattung spielte, bei 
der behaglicheren Existenz auf dem abgerundeten Eigenbesitz, 
eine geringere Rolle. Zudem war die Hufe von vornherein 
in einem größeren Ausmaße eingerichtet worden. So drängten 
die Nachbarpflichten nicht, und intensiverer Anbau gestattete 
späteren Generationen viel leichter eine, wenn auch immerhin 
begrenzte Teilung der Hufe. Und selbst den kleinen Leuten, 
der Zusatzbevölkerung, die sich auch in den Kolonialgebieten 
seit Ausgang des Mittelalters stärker einfand, war es leichter, 
sich einzuleben. Am Ende der langen Straßendörfer konnten 
sie ohne große Beschwerde angesetzt werden; in den Mittel⸗ 
gebirgen trieben sie je länger je mehr etwas Hausindustrie; 
in der Allmende, die nicht so viel bedeutete, hat man sie leichter 
zu gewissen, an sich freilich meist geringen Nutzungen zugelassen. 
Neben den umgewandelten Resten der Markgenossenschaft 
hatten sich aber in den ursprünglich freien Dörfern bis ins 
18. Jahrhundert auch noch umgewandelte Reste staatlicher
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.