Liquidation der alten Formen des wirtschaftl. u. sozialen Lebens. 225
fronden entwickelt und aus beiden, als einem generellen Aus—
drucke der Landeshoheit, Dienste und Zinse sehr verschiedener
Art überhaupt abgeleitet und ausgestaltet worden. Diese
Leistungen nun, in denen sich nicht selten der konkreteste In—
halt der Landeshoheit darstellte, waren inzwischen ihrer ur—
sprünglichen Beziehung und Bedeutung oft entkleidet worden;
sie lagen einfach als Renten und Pflichten auf gewissen Ge—
meinden, Höfen, Äckern; und es bedurfte dringend der Liqui—
dation der völlig sinnlos gewordenen Belastung.
Zu diesen Überbleibseln des Alten auf dem Gebiete des
—
noch viel häufigere und stärker drückende Reste der späteren
sozialen Entwicklung.
Es versteht sich dabei, daß diese Reste nicht eigentlich bis
in die Urzeit zurückreichten: denn diese kannte noch keine
durchgeführte soziale Schichtung: d. h. eine Entwicklung, in der
auf Grund stark ungleicher Verteilung von Grund und Boden
sich innerhalb der nationalen Gemeinschaft etwa schon herrschende
und dienende Schichten entgegengetreten wären. Dennoch reicht
eine Wurzel schärfster sozialer Ungleichheit bis in diese Zeiten
zurück. Die Germanen hatten Sklaven: weniger deutschen
Ursprungs, zumeist fremde Kriegsgefangene, die, rechtlich nicht
als volle Menschen, als Subjekte von Rechten anerkannt, unter
ihnen zur Bestellung des Bodens hausten. Es war ein Teil
der Bevölkerung, der mit der Nation doch allmählich verschmolzen
ist und darum bereits im eigentlichen früheren Mittelalter
als Volksbestandteil der Unfreien fortlebte. Und es ist denkbar,
daß hier und da Beziehungen späterer Leibeigenschaft bis auf
diese Zusammenhänge zurückgehen.
Im übrigen freilich bildete sich in den Zeiten organi⸗
satorischer Naturalwirtschaft, vom 7. etwa bis zum 18. Jahr—
hundert, das Verhältnis zwischen agrarisch dienenden und
agrarisch herrschenden Schichten in anderer Weise aus. Die
dienenden Schichten der Grundherrschaft, jener gewaltigen, in
so vielen Hunderten stattlicher Exemplare ausgebildeten In—
Lamprecht, Deutsche Geschichte. IX. 15